Das Revisionsrecht wurde aufgrund internationaler „Revisionsskandale“ bzw. angesichts der extraterritorialen Wirkung des daraus hervorgegangenen „Sarbanes Oxley Act“ (SOA) einer Gesetzesrevision unterzogen, die teils Erleichterungen (KMU) und teils Verschärfungen (Qualifikation der Revisionsstellen) brachte. Die Voraussetzungen für Revisionsstellen sind neu im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) geregelt.
Gemäss Lehre kann die Revisionsstelle auch Einsatz finden für
- Aufgaben gemäss Statuten:
- Erweiterung der Aufgaben (aber keine Funktionen, die dem VR zustehen oder im Widerspruch zum Unabhängigkeitserfordernis; vgl. OR 731a)
- Aufgaben aus GV-Beschluss:
- Prüfung der Geschäftsführung
Ob diese Lehrmeinung angesichts der Unabhängigkeits-Voraussetzung der Revisionsstelle zweckmässig ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden!
Das Auditing erbringt nicht nur das Testat, sondern darüber hinaus oft auch für alle an der Aktiengesellschaft Beteiligten (CEO, CFO, Aktionäre, Investoren und finanzierende Banken etc.) einen wertvollen Nutzen.
Weiterführende Informationen
» Fachinformationen der Treuhand-Kammer
Literatur
BOECKLI PETER, Revisionsstelle und Abschlussprüfung nach neuem Recht, Zürich / Basel / Genf 2007
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Verein / VereinsrechtEinleitung: Verein / VereinsrechtAutoren:GenossenschaftsrechtEinleitung zum GenossenschaftsrechtAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:AktionärbindungsvertragEinleitung zum AktionärbindungsvertragAutoren:Unentgeltliche RechtspflegeEinleitung zur unentgeltlichen RechtspflegeAutoren:Inaktive GesellschaftEinleitung zur inaktiven Gesellschaft
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht