Das Revisionsrecht wurde aufgrund internationaler „Revisionsskandale“ bzw. angesichts der extraterritorialen Wirkung des daraus hervorgegangenen „Sarbanes Oxley Act“ (SOA) einer Gesetzesrevision unterzogen, die teils Erleichterungen (KMU) und teils Verschärfungen (Qualifikation der Revisionsstellen) brachte. Die Voraussetzungen für Revisionsstellen sind neu im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) geregelt.
Gemäss Lehre kann die Revisionsstelle auch Einsatz finden für
- Aufgaben gemäss Statuten:
- Erweiterung der Aufgaben (aber keine Funktionen, die dem VR zustehen oder im Widerspruch zum Unabhängigkeitserfordernis; vgl. OR 731a)
- Aufgaben aus GV-Beschluss:
- Prüfung der Geschäftsführung
Ob diese Lehrmeinung angesichts der Unabhängigkeits-Voraussetzung der Revisionsstelle zweckmässig ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden!
Das Auditing erbringt nicht nur das Testat, sondern darüber hinaus oft auch für alle an der Aktiengesellschaft Beteiligten (CEO, CFO, Aktionäre, Investoren und finanzierende Banken etc.) einen wertvollen Nutzen.
Weiterführende Informationen
» Fachinformationen der Treuhand-Kammer
Literatur
BOECKLI PETER, Revisionsstelle und Abschlussprüfung nach neuem Recht, Zürich / Basel / Genf 2007
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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