LAWNEWS

Versicherungsrecht

QR Code

Revidiertes Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Erste offene Fragen

Datum:
22.09.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
direktes Forderungsrecht, Professionelle Versicherungsnehmer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gerichtspraxis wird Antworten finden müssen

Das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.

Das neue Recht ist für alle Versicherungsverträge anwendbar, welche nach diesem Datum geschlossen wurden.

Einzig die Formvorschriften und das Kündigungsrecht gelten für Versicherungsverträge, welche zuvor verabredet wurden.

Die VVG-Revision hatte zum Ziel, die «nicht professionellen Versicherungsnehmer» besser zu schützen (B2C).

Aus der Versicherungsbranche sind erste Unklarheiten zu vernehmen:

  • Wer ist ein professioneller Versicherungsnehmer?
    • Ob ein Versicherungsnehmer als «professionell» gilt, ist fallweise zu prüfen:
      • Vgl. VVG 98a Abs. 2 (siehe Box unten)
    • Die zwingenden sowie teilzwingenden Bestimmungen des VVG können für die professionellen Versicherungsnehmer geändert werden.
      • Vgl. VVG 98a Abs. 1 lit. b (siehe Box unten)
    • Dabei stellt sich die Frage, ob die Inhalte bzw. Vorgaben aller Artikel des revidierten VVG gegenüber professionellen Versicherungsnehmern vertraglich angepasst werden dürfen.
  • Ausschluss des «direkten Forderungsrechts» zulässig?
    • Mit der Revision des VVG wurde das sog. «direkte Forderungsrecht», bisher bekannt aus dem Direktklagerecht gegenüber Motorfahrzeughaftpflichtversicherern, für alle (Haftpflicht-)Versicherungsfälle eingeführt:

Die Bestimmungen des revidierten VVG werfen für die Anbieter wie die Versicherungsnehmer viele Fragen auf.

Erst die Branchenpraxis und die Rechtsprechung der Gerichte wird das Weitere weisen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.