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Zivilprozessrecht

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Begehrensrückzug führt zur Wirkung «res iudicata»

Datum:
25.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Thema:
Klagerückzug
Stichworte:
Begehrensrückzug, Klageabweisung, Klagegutheissung, Klagerückzug, Rechtskraftwirkung, res iudicata
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Begehrensrückzug kommt Rechtskraftwirkung zu: 

  • Der Rückzug des Begehrens (Klagegutheissung oder Klageabweisung) führt zur sog. «res iudicata».
  • Die sog. «res iudicata» schützt die Parteien eines Rechtsstreites vor weiteren Klagen über den gleichen Streitgegenstand oder vor einem Zurückkommen auf den früheren Prozess.

Urteil HGer ZH vom 22.03.2022
HG210181

ZR 121 (2022) 124

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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