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Zivilprozess

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Sachliche Zuständigkeit

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit der Gerichte wird von den Kantonen geregelt, i.d.R. in einem Gerichtsorganisationsgesetz (GOG). Die Gerichtsorganisation und die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit der Gerichte ist deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird von den Kantonen anhand unterschiedlicher Kriterien bestimmt. Als Kriterien kommen in Frage:

  • Höhe des Streitwerts (Frankenbetrag, um welchen es in einem Rechtsstreit geht)
  • Verfahrensart (z.B. summarisches Verfahren)
  • Art der Streitsache (z.B. Arbeitsstreitigkeit, Mietstreitigkeit etc.)

» Hier finden Sie Informationen zur sachlichen Zuständigkeit im Kanton Zürich

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