OR 336 ff. + OR 339b ff.
Wird einer 62-jährigen Arbeitnehmerin, welche während mehr als 39 Jahren loyal und tadellos für die Arbeitgeberin (ständige Mission des Staates A. bei der UNO in Genf) tätig war, unerwartet gekündigt, so ist dies missbräuchlich.
Die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die unerwartete Kündigung der Arbeitnehmerin, welche beinahe ihr ganzes Erwerbsleben der gleichen Arbeitgeberin gewidmet hatte, als missbräuchlich qualifizierte.
Die Arbeitgeberin wurde deshalb verpflichtet, der Arbeitnehmerin eine Entschädigung in Höhe von CHF 30 000.– zu bezahlen.
BGer 4A_307/2022 vom 18.01.2023
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam