Stärkung der Einlagensicherung wird wieder zum Thema
Bei der letzten Anpassung der Einlagensicherung ging man davon aus, dass der Schutz der Einlagen der Sparer in der Schweiz nach der letzten Stärkungsrunde gewährleistet sei:
Nun machen erfahrene Experten geltend:
- Ein Bankenkonkurs der Credit Suisse (CS) hätte die Schweizer Einlagensicherung mit grosser Wahrscheinlichkeit überfordert.
- Die Beitragspflicht der Banken betrage heute nur 1,8 % aller gesicherten Einlagen von ca. CHF 500 Mrd. und die Rücklage hätte im Falle der CS wohl nicht zur Deckung ausgereicht.
Vor drei Jahren hatte offenbar der Internationale Währungsfonds (IWF) das Schweizer System, eine Selbstregulierungsorganisation der Banken, als untauglich kritisiert.
Nun wird eine erneute Reform der Einlagensicherung gefordert, durch eine
- Garantie der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Ein erneutes Zurückgreifen auf «Notrecht» soll vermieden werden.
Mit Spannung darf die weitere Entwicklung erwartet werden.
Weiterführende Informationen
- BR setzt Änderung von Bankengesetz und Bankenverordnung auf 01.01.2023 in Kraft
- Teilrevision Bankengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
- Eigenmittelverordnung (ERV): Einfachere Eigenmittelberechnung, Hypotheken-Risikogewichtung bei Wohnrenditeliegenschaften + Kapitalanforderungen bei „Parent-Banken“
Quelle
LawMedia Redaktionsteam