LAWNEWS

Sozialversicherungsrecht / Arbeitsrecht

QR Code

Bericht zur Koppelung von AHV-Referenzalter und Lebenserwartung

Datum:
30.08.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Koppelung von AHV-Referenzalter und Lebenserwartung
Stichworte:
AHV-Referenzalter, Lebenserwartung, Rente, Stabilisierung der AHV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Stabilisierung der AHV bis 2040

Der Bundesrat (BR) hat am 30.08.2023 folgenden Bericht zur Kenntnis genommen:

  • «Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung – Internationaler Vergleich und Modelle für die Schweiz» des Eidg. Departementes des Innern.

In diesem Bericht werden die Modelle von Ländern verglichen, welche die Höhe des Rentenalters bereits an die Lebenserwartung gekoppelt haben.

Einleitung

Die steigende Lebenserwartung und die demografische Entwicklung sind grosse Herausforderungen für das System der Altersvorsorge.

Parlamentsauftrag + Motion 20.4078

Das Parlament hat den BR bereits beauftragt,

  • bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV bis 2040 zu unterbreiten;

Die Motion (20.4078) fordert zudem,

  • dass die AHV bis 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert sein müsse.

«Rechtsvergleichung»

Die Höhe des Rentenalters haben in irgendeiner Form mit der Entwicklung der Lebenserwartung verknüpft:

  • Schweden
  • Dänemark
  • Finnland
  • Portugal
  • Italien
  • Niederlande.

Bericht

Der Bericht zeigt die verschiedenen Modelle auf, die in diesen Ländern angewendet werden:

  • Die Erfahrungen mit diesen Modellen sind allerdings noch zu gering, um daraus Schlüsse ziehen zu können.

Für die Schweiz angedachte Verknüpfung

Der Bericht stellt legt dar,

  • wie in der Schweiz eine Verknüpfung von Referenzalter und Lebenserwartung ausgestaltet werden könnte, und zwar durch
    • die Lebenserwartung und
    • andere Kriterien.

Ergebnis

Der Bericht kommt zum Schluss, dass es nicht sinnvoll ist, das Referenzalter auf Grundlage eines einzigen Kriteriums anzupassen sowie die Möglichkeit einer politischen Intervention auszuschliessen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.