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Sozialversicherungsrecht

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Revisionen im Sozialversicherungsrecht: Das gilt ab 1. August 2026 bei 1. und 2. Säule sowie ALV

Datum:
30.07.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Revisionen im Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
1. Säule, 2. Säule, AHV, ALV, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, EL, EO, IV, Sozialversicherungsabgaben, Vorsorge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Die Informationsstelle AHV/IV hat die Gesetzestexte und Revisionsübersichten für die 1. Säule, die berufliche Vorsorge (2. Säule / BVG) und die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf den Stand 01.08.2026 aktualisiert. Die neuen Dokumente fassen die formellen und materiellen Gesetzes- und Verordnungsänderungen kompakt zusammen.

Die wichtigsten Schwerpunkte im Überblick

  • Erste Säule (AHV / IV / EO / EL)
    • Im Vordergrund stehen verordnungsrechtliche und verfahrenstechnische Präzisierungen im Nachgang zur Reform AHV 21 sowie 
    • die rechtlichen Grundlagen für die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026. 
    • Zudem enthalten die Texte Nachjustierungen bei den
      • Freibeträgen, 
      • Mindestbeiträgen und 
      • der Umsetzung des flexiblen Rentenalters.
  • Zweite Säule (Berufliche Vorsorge – BVG / FZG)
    • Per 01.08.2026 treten gezielte Anpassungen in der BVV 2 in Kraft. 
    • Diese betreffen unter anderem erweiterte Möglichkeiten bei der Währungsabsicherung (befristete Repo-Geschäfte für Liquidität) sowie 
    • Abstimmungen an den Schnittstellen zur 1. Säule. 
    • Hinweis: Die Anpassung der Begünstigtenordnung in der Säule 3a erfolgt gestaffelt per 01.01.2027
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
    • Bei der ALV fokussieren die Änderungen auf die Koordination mit den Leistungen der 1. Säule sowie 
    • administrative Feinabstimmungen beim Beitragsbezug und den Vollzugsprozessen.

Fazit

Die aktualisierten Gesetzestexte per 01.08.2026 bringen Rechtssicherheit und Klarheit für die administrative Umsetzung im zweiten Halbjahr. 

Auch wenn es sich teils um verordnungstechnische Detailanpassungen handelt, bilden sie das Fundament für die anstehenden Meilensteine im Schweizer Sozialversicherungsrecht.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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