Busse: CHF 1 Mio.
Die Deponie Höli Liestal AG hat gemäss Medienmitteilung der WEKO vom 29.08.2023 ihre Aktionäre gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt:
- Da das Unternehmen über eine marktbeherrschende Position verfügt, war dieses Verhalten unzulässig.
Die WEKO büsste die Deponie Höli Liestal AG daher mit einer Million Franken.
Betroffenes Unternehmen
- Deponie Höli Liestal AG
Vorwürfe
- Die Deponie Höli nimmt in einem Umkreis von rund 40 Fahrminuten für nicht wiederverwertbare Bauabfälle eine marktbeherrschende Stellung ein.
- Sie liess ihre Aktionären zu deutlich tieferen Preisen (Vorzugskonditionen) als Nichtaktionäre Abfallmaterial deponieren.
- Ausserdem verweigerte die Deponie Höli AG Nichtaktionären vorübergehend die Materialannahme.
- Diese Ungleichbehandlung behinderte Nichtaktionäre im Wettbewerb.
- Somit missbrauchte die Deponie Höli ihre marktbeherrschende Stellung.
Sanktion
- Busse von CHF 1 Mio.
Hinweis der WEKO in der Medienmitteilung vom 29.08.2023:
«Bau- und Entsorgungsunternehmen entsorgen verschiedene Arten von Bauabfällen und Bodenaushub auf Deponien. Bau- und Entsorgungsunternehmen ohne Aktionärsstatus mussten zu höheren Gebühren entsorgen. Dadurch hatten sie höhere Kosten und waren weniger konkurrenzfähig als Aktionärinnen. Die WEKO berücksichtigte bei ihrem Entscheid, dass die Deponie Höli durch eine Selbstanzeige bei der Klärung des Falles mitwirkte.»
Rechtsmittel
Der WEKO-Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Disclaimer
Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam