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Anwaltsrecht

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Sorgfältige + gewissenhafte Ausübung des Anwaltsberufs: Schweregrad von handwerklichen Fehlern

BGFA 12 lit. a

Datum:
17.03.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
Sorgfältige + gewissenhafte Ausübung des Anwaltsberufs: Schweregrad von handwerklichen Fehlern
Stichworte:
Anwaltsberuf, Anwaltsrecht, Ausübung Beruf, Fehler, Schweregrad
Erlass:
BGFA 12 lit. a
Entscheid:
BGer 2C_611/2024 vom 02.06.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt

Der Klient eines Pflichtverteidigers (Rechtsanwalt) war in einem Strafverfahren (Strafprozess)

  • erstinstanzlich von den Vorwürfen freigesprochen worden.

Die Privatstrafklägerin

  • erschien unentschuldigt nicht zur Berufungsverhandlung.

Das betreffende Gericht stellte in Aussicht,

  • dass es die Berufung als zurückgezogen betrachte.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Gerichtsmeinung an.

Der eingangsgenannte Pflichtverteidiger (Rechtsanwalt)

  • überliess die Beurteilung dem Berufungsgericht.

Resultat

Das Verhalten des Pflichtverteidigers (Rechtsanwalt)

  • genügte nicht für eine Verwarnung als disziplinarische Massnahme der zuständigen Anwaltskammer.

BGer 2C_611/2024 vom 02.06.2025

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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