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Ausschlagung einer Erbschaft

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Einleitung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausschlagung bedeutet im Erbrecht die Verweigerung der Erbschaftsannahme innert gesetzlicher Frist mit Wirkung des Wegfalls als Erben oder Vermächtnisnehmer.

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte +41 44 / 268 40 00 Kontakt   |   Website

Gesetzliche und eingesetzte Erben haben das Recht, durch Abgabe einer Ausschlagungserklärung die Erbschaft auszuschlagen.

Hauptmotive der Erbschafts-Ausschlagung

  • Erbschaftsüberschuldung
  • gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden
  • Erblasser-Distanzierung
Person des Ausschlagenden

  • Erbe
  • Vermächtnisnehmer
Adressat  der Ausschlagungserklärung

  • Behörde
Ausschlagungsfrist

  • 3 Monate
Wirkung der Ausschlagung

  • Wegfall als Erbe oder Vermächtnisnehmer
Grenze

Kontakt

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte


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