Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 18.01.2024 gegen «BMW» eine Untersuchung eingeleitet:
- Die WEKO will untersuchen, ob «BMW» einen Garagenbetrieb zu Investitionen in Millionenhöhe verleitet und nachher die Zusammenarbeit ohne eine angemessene Übergangslösung unerwartet beenden hat.
- Eine solche Verhaltensweise gegenüber dem Garagen-Unternehmen könnte als «relativ marktmächtiges» Vorgehen von «BMW» qualifiziert werden und gegen das Kartellgesetz verstossen haben.
Dokumente
Vorbehalt / Disclaimer
Für BMW gilt die Unschuldsvermutung.
Hinweis zum Kartellgesetz
Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) soll volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung fördern.
Der wirksame Wettbewerb in der Schweiz basiert auf drei Säulen:
- Verbot von Abreden zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb erheblich beschränken und nicht durch volkswirtschaftliche Effizienzgründe gerechtfertigt sind.
- Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden oder relativen marktmächtigen Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen.
- Untersuchung von Zusammenschlüssen, an denen grosse Unternehmen beteiligt sind, durch die Wettbewerbskommission (WEKO), ob durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird sowie durch einen wirksamen Wettbewerb beseitigt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Wettbewerbsrecht – Garagisten + Autokäufer: WEKO-«KFZ-Bekanntmachung» wurde durch bundesrätliche «KFZ-Verordnung» abgelöst
- Automobilmarkt: BR will Abschottung des Automarktes verhindern
- Kartellgesetz im Automobilmarkt: BR kündigt den Erlass der KFZ-Verordnung an
- Gute Nachrichten: Besserer Rechtsschutz für Garagen | agvs-so.ch
- Nicht aktuell: KFZ-Bekanntmachung vom 29. Juni 2015 (PDF, 66 kB, 30.03.2021)
- Automarkt Schweiz
- Autorecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam