Kollektivanlagengesetz (KAG) + Kollektivanlagenverordnung (KKV)
Am 31.01.2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, per 01.03.2024 in Kraft zu setzen:
- das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und
- die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV).
Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen für
- den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF).
Der L-QIF soll den Fondsplatz Schweiz attraktiver und innovationsfähiger machen.
Einleitung
Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2021 beschlossen,
- das KAG zu ändern und
- damit den L-QIF einzuführen.
Fonds-Konstrukt
Es handelt sich beim Fondsprodukt Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) um eine kollektive Kapitalanlage, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit ist.
Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.
Erlass-Änderungen
Mit der Änderung der KKV werden die neuen Ausführungsbestimmungen für den L-QIF definiert.
Ferner bietet die Revision die Gelegenheit, die KKV und weitere Verordnungen – insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) – in verschiedenen anderen Punkten anzupassen.
Diese Anpassungen dienen insbesondere:
- der Umsetzung internationaler Standards;
- dem Nachvollzug der Markt-Entwicklungen;
- der Erhöhung der Rechtssicherheit.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam