LAWNEWS

Mietrecht

QR Code

Vorzeitige Mietobjekt-Rückgabe: Solvenz der Ersatzmieterin?

Datum:
20.02.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Vorzeitige Mietobjekt-Rückgabe
Stichworte:
Ersatzmieter, Mietobjekt-Rückgabe, Solvenz, Zahlungsfähigkeit
Erlass:
OR 264
Entscheid:
Bezirksgericht Zürich Mietgericht Entscheid vom 27.09.2023 MH220094-L ZMP 2023 Nr. 10
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss OR 264 Abs. 1 wird der Mieter, der das Mietobjekt vorzeitig – ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten – zurückgeben möchte, von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er vorschlägt:

  • einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter;
  • einen zahlungsfähigen neuen Mieter;
  • einen neuen Mieter, der bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.

Die Solvenz einer als Ersatzmieterin angebotenen «Handelsgesellschaft» kann auch auf andere Weise als durch die Öffnung der Geschäftsbücher aufgezeigt werden:

  • Als Solvenz-Nachweis ist es aber nicht ausreichend, nur auf eine in Gründung begriffene Organisation und deren (potentielle) Zugehörigkeit zum Konzern einer solventen Muttergesellschaft zu verweisen

Bezirksgericht Zürich
Mietgericht
Entscheid vom 27.09.2023
MH220094-L

ZMP 2023 Nr. 10

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.