Umsetzungsprobleme
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 13.03.2024 gemeldet, dass, in der Pilotphase zur Umsetzung des neuen Grenzgängerabkommens vom 23.12.2020 zwischen der Schweiz und Italien neue Anforderungen sichtbar wurden, die zur Erfüllung der Vorgaben des Abkommens rückwirkend umgesetzt werden müssten:
- Teil davon seien auch
- die Spezifikation vom Lohnstandard-CH (ELM) und damit
- die Umsetzung in den ELM Version 5.0 zertifizierten ERP-Systemen.
- Weitere Informationen seien erhältlich bei den Quellensteuerabteilungen der Kantone
- Graubünden;
- Tessin;
- Wallis.
Mehr:
Weiterführende Informationen
- Grenzsteuerabkommen vom 23.12.2020
- Weitere Infos zu Grenzgänger-Besteuerung mit Italien
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2024 – 2025
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2023
- Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice
- Coronavirus (COVID-19): Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam