Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments (BankG) hat der Bundesrat (BR) durchgeführt:
- eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken.
An seiner Sitzung vom 10.04.2024 hat der BR nun verabschiedet:
- den entsprechenden «Bericht zur Bankenstabilität».
Dabei zeigte die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse (CS),
- dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss,
- um die Risiken zu reduzieren für:
- die Volkswirtschaft;
- den Staat;
- die Steuerzahler.
- um die Risiken zu reduzieren für:
Der BR schlägt hiezu vor:
- ein breites «Massnahmenpaket».
Bei der Umsetzung dieses «Massnahmenpakets» sollen auch berücksichtigt werden:
- die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK),
Detail-Informationen
«Mitte März 2023 konnte der unmittelbar drohende Ausfall der Credit Suisse mit der staatlich unterstützten Übernahme durch die UBS verhindert werden. Damit gelang es, die Finanzstabilität zu sichern und Schaden von der Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden abzuwenden.
In seinem Bericht nach Artikel 52 des Bankengesetzes hat der Bundesrat das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv nun gestützt auf breit angelegte behördeninterne und -externe Analysen evaluiert. Er kommt zum Schluss, dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben. Die Analyse zeigt aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Regulierung. Der Bundesrat adressiert mit dem Bericht auch überwiesene oder hängige parlamentarische Vorstösse.
Zur gezielten Stärkung und Weiterentwicklung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs schlägt der Bundesrat ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor. Sieben weitere Massnahmen sollen weiter vertieft werden. Mit der Umsetzung des Pakets soll die Wahrscheinlichkeit deutlich reduziert werden, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden. Im Falle einer Krise soll zudem die Abwicklungsfähigkeit einer systemrelevanten Bank als glaubwürdige Option gesichert sein. Der Bundesrat will damit die Risiken und Kosten für den Staat, die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden minimieren. Das Massnahmenpaket des
Bundesrates gliedert sich in drei Stossrichtungen:
1. Die Prävention stärken:
- Mit expliziten regulatorischen Anforderungen und einem erweiterten Instrumentarium der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sollen die gute Unternehmensführung (Corporate Governance) und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement von systemrelevanten Banken eingefordert werden. Dies umfasst unter anderem ein Senior Managers Regime (klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten) und Bonusregelungen (wie bspw. Sperrfristen und Rückforderungsklauseln). Eine Bussenkompetenz der FINMA wird geprüft. Zudem sollen die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken gezielt quantitativ und qualitativ gestärkt und um eine vorausschauende Komponente ergänzt werden. Damit sollen die Kapitalbasis gestärkt und die Abwickelbarkeit verbessert werden. Schliesslich sind die Möglichkeiten und Pflichten der FINMA für Frühinterventionen auszubauen.
2. Die Liquidität stärken:
- Per Januar 2024 regulatorisch bereits umgesetzt ist die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken. Im Weiteren soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament bereits im September 2023 vorgeschlagen hat.
3. Das Kriseninstrumentarium erweitern:
- Im Krisenfall müssen systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Um die Abwickelbarkeit zu stärken, sollen die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden. Zudem sollen die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden geprüft und wenn nötig klarer geregelt werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gezielt für systemrelevante Banken und zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz eingeführt werden. Einzelne Massnahmen betreffen jedoch auch weitere Banken und Finanzinstitute, wenn eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckmässig und schwer zu begründen wäre.
Zudem fügen sich die vorgeschlagenen Massnahmen in die internationalen Regulierungen und Instrumente ein. Gleichzeitig tragen sie den besonderen Verhältnissen in der Schweiz als bedeutender Finanzplatz mit der UBS als einziger global systemrelevanter Bank Rechnung.
Weiteres Vorgehen und Berücksichtigung der PUK
Bei den weiteren Arbeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigen. In einem ersten Schritt sollen Anpassungen in Verordnungen erfolgen, die durch den Bundesrat verabschiedet werden können. In einem zweiten Schritt werden Anpassungen auf Gesetzesstufe vorbereitet und dem Parlament unterbreitet.»
Quelle: Medienmitteilung der Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF vom 10.04.2024
Art. 52 BankG204
Der Bundesrat hat spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des fünften und sechsten Abschnitts der Änderung vom 30. September 2011 und danach jeweils innert 2 Jahren die Bestimmungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards im Ausland zu prüfen. Er erstattet der Bundesversammlung jeweils darüber Bericht und zeigt den allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe auf.
204 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2011 (Stärkung der Stabilität im Finanzsektor), in Kraft seit 1. März 2012 (AS 2012 811; BBl 2011 4717).
Dokumente
Weiterführende Informationen
Too-Big-To-Fail / Liquiditätsanforderungen an systemrelevante Banken
- Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken
- Stabilität des Finanzsektors: BR eröffnet Vernehmlassung zu neuem Liquiditätssicherungs-Instrument für systemrelevante Banken
- Stabilität des Finanzsektors: BR will neues Instrument einführen
- Höhere Kapitalanforderungen an inlandorientierte systemrelevante Banken
- Änderung Bankengesetz (BankG): «too big to fail»
Bankenumstrukturierung
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Credit Suisse-Notfusion
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam