Schlussabstimmung von NR + SR vom 15.03.2024
Einleitung
Die Schweiz modernisiert derzeit ihr Patentgesetz (PatG).
Wir berichteten:
- BR will Schweizer Patent stärken
- Schweizer Patentsystem: Nach Vernehmlassung Modernisierung angesagt
- BR will attraktiveres Schweizer Patentsystem für KMU + Einzelerfinder
Kernpunkt der Gesetzesrevision
Bisher beurteilte das Schweizer Patentverfahren im Gegensatz zu Verfahren zahlreicher anderer Staaten nicht, ob eine bestimmte Erfindung tatsächlich neu ist (Novität):
- Die Gültigkeit eines schweizerischen Patents blieb daher ungewiss.
- Wer sich mit einem solchen Patent nicht begnügte, musste bis anhin den «Umweg» über ein voll geprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen.
- Dies wird sich mit der Gesetzesrevision nun ändern.
Differenzbereinigung
Der Ständerat (SR) hat am 12.03.2024 die letzte Differenz der Revisionsvorlage ausgeräumt. Der SR nahm dabei oppositionslos ein Kompromissvorschlag des Nationalrats (NR) zur Ausgestaltung des Beschwerderechts an.
Damit war der Weg zur Schlussabstimmung des Parlaments frei.
Schlussabstimmung
Der National- und der Ständerat haben in den Schlussabstimmungen vom 15.03.2024 die Vorlage angenommen:
- Nationalrat (NR)
- mit 191 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen
- Ständerat (SR)
- mit 44 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen.
Inkrafttreten?
Sofern kein Referendum erfolgt, wird der Bundesrat (BR) über das Inkrafttreten entscheiden.
Hängig sind noch die Arbeiten des BR und die Vernehmlassung zur Anpassung der Patentverordnung (PatV).
PatG-Änderungen per 15.03.2024
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/685/de
Weiterführende Informationen
- Gesetzesrevision Patentgesetz (PatG)
- Patentrecht Allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam