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Steuern natürliche Personen / Steuerverfahrensrecht

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Ehegatten-Zahlungsunfähigkeit und Verstoss gegen Treu und Glauben

Datum:
07.05.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen, Steuerverfahrensrecht
Thema:
Ehegatten-Zahlungsunfähigkeit
Stichworte:
Verstoss gegen Treu und Glauben, Zahlungsunfähigkeit
Erlass:
DBG 13 Abs. 1 / BV 5 Abs. 3
Entscheid:
BGer 9C_545/2023 vom 19.12.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

DBG 13 Abs. 1 / BV 5 Abs. 3

In der öffentlich-rechtlichen Streitsache 9C_545/2023 hatte das Bundesgericht (BGer) zu beurteilen, ob eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von DBG 13 Abs. 1 (siehe Box unten) vorliegt, wenn in grösserer Zahl Verlustscheine zulasten des Ehemannes, die alle aufgrund nicht bezahlter öffentlich-rechtlicher Schulden ergangen sind, bestehen.

In dieser Konstellation sieht das BGer wie die Vorinstanz ein widersprüchliches Verhalten zulasten der Allgemeinheit:

  • Laut BGer kann die Rechtswohltat nicht anrufen,
    • wer bewusst die Entledigung der solidarischen Ehegatten-(Mit-)Haftung und die Überwälzung des Delkredererisikos auf die Allgemeinheit herbeiführt,
      • indem andere als öffentlich-rechtliche Gläubiger bevorzugt befriedigt.
  • Vor diesem Hintergrund durften die Behörden des Kantons Aargau verfassungsrechtlich erwägen,
    • dass es bei der solidarischen (Mit-)Haftung der Ehefrau für die Gesamtsteuer bleibt.

BGer 9C_545/2023 vom 19.12.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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