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Öffentliches Personalrecht / Arbeitsrecht

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SBB: Kündigung einer Kundenbegleiterin wegen unzutreffender Angaben in missverständlichem medizinischem Fragebogen

Art. 10 Abs. 3 BPG,  Art. 27 Abs. 2 lit. b BPG,  Art. 28 Abs. 1 BPG, Art. 34b Abs. 1 lit. a BPG, Art. 34c BPG; Art. 15 SBBG;  Art. 10 Abs. 4 und 7 ZSTEBV; OR 336 OR

Datum:
21.05.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Stichworte:
Gesundheitsfragen, medizinischer Fragebogen, missbräuchliche Kündigung
Erlass:
Art. 10 Abs. 3 BPG, Art. 27 Abs. 2 lit. b BPG, Art. 28 Abs. 1 BPG, Art. 34b Abs. 1 lit. a BPG, Art. 34c BPG; Art. 15 SBBG; Art. 10 Abs. 4 und 7 ZSTEBV; OR 336 OR
Entscheid:
BGer 8C_387/2022 vom 21.08.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Anstellungsverfahren einer künftigen «Kundenbegleiterin SBB» ergab sich folgendes:

  • Medizinische Abklärungen
    • Die SBB stellten in einem medizinischen Fragebogen missverständliche Fragen zur Gesundheit;
    • Die Bewerberin gab unzutreffende Angaben zu ihrer Gesundheit.
  • Qualifikation
    • Die Eignung der Kundenbegleiterin war für die vorgesehene Tätigkeit gegeben.
  • Kein zerrüttetes Arbeitsverhältnis
    • Trotz der unzutreffenden Angaben war das Vertrauensverhältnis zwischen den SBB und der Kundenbegleiterin nicht unrettbar zerstört.
  • Missbräuchliche Kündigung?
    • Die von den SBB gegenüber der Kundenbegleiterin ausgesprochene Kündigung war nicht missbräuchlich.
  • Ungerechtfertigte Kündigung?
    • Die SBB
      • haben die Kündigung jedoch ohne objektiv gerechtfertigte Gründe ausgesprochen;¨
      • schulden der Kundenbegleiterin daher eine Entschädigung.

BGer 8C_387/2022 vom 21.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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