Im Anstellungsverfahren einer künftigen «Kundenbegleiterin SBB» ergab sich folgendes:
- Medizinische Abklärungen
- Die SBB stellten in einem medizinischen Fragebogen missverständliche Fragen zur Gesundheit;
- Die Bewerberin gab unzutreffende Angaben zu ihrer Gesundheit.
- Qualifikation
- Die Eignung der Kundenbegleiterin war für die vorgesehene Tätigkeit gegeben.
- Kein zerrüttetes Arbeitsverhältnis
- Trotz der unzutreffenden Angaben war das Vertrauensverhältnis zwischen den SBB und der Kundenbegleiterin nicht unrettbar zerstört.
- Missbräuchliche Kündigung?
- Die von den SBB gegenüber der Kundenbegleiterin ausgesprochene Kündigung war nicht missbräuchlich.
- Ungerechtfertigte Kündigung?
- Die SBB
- haben die Kündigung jedoch ohne objektiv gerechtfertigte Gründe ausgesprochen;¨
- schulden der Kundenbegleiterin daher eine Entschädigung.
- Die SBB
BGer 8C_387/2022 vom 21.08.2023
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam