Ein Bericht zu den rechtlichen Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten (sog. «geplante Obsoleszenz») wurde am 26.06.2024 dem Bundesrat (BR) vorgelegt und von diesem gutgeheissen.
Die «geplante Obsoleszenz» kann in der Schweiz bereits heute rechtlich geahndet werden.
Die aktuelle Gesetzgebung enthält Instrumente, um gegen eine Verkürzung der Lebensdauer von Produkten vorzugehen:
- Gewährleistungsrecht
- Strafrecht
- Wettbewerbsrecht.
Eine Deklaration zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit könnte aber hilfreich sein.
Detail-Informationen
«Wenn ein Hersteller absichtlich die Lebensdauer von Produkten verkürzt, spricht man von geplanter Obsoleszenz. Diese ist dann problematisch, wenn die Hersteller die Konsumentinnen und Konsumenten nicht darüber informieren. Dies zeigt der vom Bundesrat am 26. Juni 2024 verabschiedete Bericht zum Postulat 21.4224 von Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne, BL).
Die allgemeinen Regeln des Gewährleistungs-, Straf- und Wettbewerbsrechts enthalten bereits heute Instrumente, um gegen eine derartige Verkürzung der Lebensdauer von Produkten vorzugehen. Die Schaffung einer spezifischen Regelung, um die geplante Obsoleszenz zu verbieten, hat der Bundesrat bereits im Bericht zum Postulat 18.3248 von alt Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet (Mitte, VS) geprüft und als nicht zielführend erachtet.
Die Konsumentinnen und Konsumenten können vielfach die Reparierbarkeit oder Lebensdauer von Produkten unzureichend einschätzen und damit in ihren Kaufentscheidungen zu wenig berücksichtigen. Ein Lebensdauer- oder Reparaturindex würde es ermöglichen, von Herstellern bzw. Verkäufern eine aktive Erklärung zu ihrem Produkt zu erhalten. Mit der Parlamentarischen Initiative 20.433 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats hat der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, eine solche Deklarationspflicht einzuführen.»
Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU vom 26.06.2024
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam