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Europaratskonvention zu KI: Verabschiedung unter Mitarbeit der Schweiz

Datum:
04.06.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Thema:
Europaratskonvention zu KI
Stichworte:
Europaratskonvention, KI, Künstliche Intelligenz, Verabschiedung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Ministerkomitee des Europarats hat anlässlich seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz (KI) am 17.05.2024 verabschiedet:

  • Am Europarats-Ministertreffen nahm auch der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, teil.
  • Das Übereinkommen soll gewährleisten, dass der Einsatz von KI im Einklang mit den Rechtsnormen erfolgt, und zwar in Bezug auf
    • Menschenrechte,
    • Demokratie und
    • Rechtsstaatlichkeit.
  • Die Schweiz hatte sich aktiv beteiligt
    • an den insgesamt eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen.

Einleitung

Das Ministerkomitee des Europarats hat am 17.05.2024 einstimmig den Text verabschiedet,

Das Übereinkommen über KI wird im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt:

  • Für eine Ratifikation durch die Schweiz muss es in das innerstaatliche Recht integriert werden.

Gegenstand des Übereinkommens

Das Übereinkommen schafft einen gemeinsamen und rechtsverbindlichen Rahmen für KI-Systeme:

  • Sicherstellung, dass die Normen des Europarats und andere internationale Standards eingehalten werden, in Bezug auf
    • Menschenrechte,
    • Demokratie und
    • Rechtsstaatlichkeit bei der Entwicklung und Nutzung dieser Systeme.
  • Dabei stützt es sich auf die allgemeine Regeln und Prinzipien wie
    • Transparenz,
    • Robustheit,
    • Nichtdiskriminierung und
    • Schutz der Privatsphäre.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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