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Arbeitgeberdarlehen: Arbeitsgericht unzuständig

GestG 24; ZPO 60 i.V.m. 59 Abs. 2 lit. b

Datum:
23.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Darlehen / Kredite, Zivilprozess
Thema:
Arbeitgeberdarlehen
Stichworte:
Arbeitgeberdarlehen, Arbeitsgericht
Erlass:
GestG 24; ZPO 60 i.V.m. 59 Abs. 2 lit. b
Entscheid:
Obergericht des Kantons Aargau, Urteil vom 01.11.2023, ZOR.2023.9
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Arbeitsgericht hat von Amtes wegen zu prüfen, ob es örtlich und sachlich zuständig ist (ZPO 60 i.V.m. ZPO 59 Abs. 2 lit. b).

Unter die Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnis fallen sämtliche Klagen über Ansprüche, die auf Regeln gründen, welche auf Arbeitsverträge anwendbar sind, und zwar unabhängig davon, ob die Anspruchsgrundlage vertraglicher oder ausservertraglicher Natur ist, sofern nur der vom Kläger behauptete Lebenssachverhalt auf ein Arbeitsverhältnis bezogen ist.

Nicht dazu zählen aber Klagen über Ansprüche, die ihren Ursprung nicht in einem Arbeitsverhältnis haben, sondern nur in Zusammenhang damit stehen, – wie hier – die Darlehensrückzahlung.

«… Die Darlehensgewährung hatte … nur einen indirekten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis der Parteien, indem der Beklagte von Sonderkonditionen profitieren konnte und die Rückzahlung mit Lohnforderungen, die er gegen über der Klägerin hatte, verrechnet wurden.

Somit hatte das Arbeitsverhältnis lediglich Anlass zu einer Darlehensgewährung zu Sonderkonditionen gegeben, wurde dem Beklagten aber nicht als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung gewährt. …» (Erw. 1.3).

Die Vorinstanz war daher zur Recht mangels sachlicher Zuständigkeit nicht auf die Klage der Klägerin hinsichtlich der Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 02.04.2015 eingetreten.

Die Berufung war daher diesbezüglich abzuweisen.

Obergericht des Kantons Aargau
Urteil vom 01.11.2023
ZOR.2023.9

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: ag.ch/de/gerichte

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