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Familienrecht / Ehescheidung

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Konkubinat: Änderung des Scheidungsurteils – Vorgehenskaskade

ZGB 129

Datum:
25.07.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Kindsrecht, Kinds- und Erwachsenenschutz, Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Konkubinat
Stichworte:
Partnerschaft, qualifiziertes Konkubinat, Scheidungskonvention, Scheidungsurteil, Vorgehenskaskade, Zusammenleben
Erlass:
ZGB 129
Entscheid:
BGer 5A_127/2023 vom 24.04.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es kann in zeitlicher Hinsicht nicht von einem qualifizierten Konkubinat ausgegangen werden, wenn bei der Einleitung des Abänderungsverfahren das Partnerschafts-Zusammenleben lediglich zwei Jahre gedauert hat:

  • Keine eheähnlichen Umstände – kein qualifiziertes Konkubinat
    • Liegen keine Umstände vor,
      • welche darauf schliessen lassen,
        • dass sich die Konkubinatspartner ähnlich einer Ehe unterstützen wollen,
          • darf nicht auf ein qualifiziertes Konkubinat geschlossen werden.
  • Keine Berücksichtigung eines vorhandenen Konkubinats in der Scheidungskonvention
    • Geht aus der Scheidungskonvention nicht ausdrücklich hervor,
      • dass bei der Festlegung der nachehelichen Unterhaltszahlungen ein mögliches Konkubinat der unterhaltsberechtigten Partei bereits berücksichtigt wurde,
        • ist die Vereinbarung nach dem wirklichen Willen der Parteien auszulegen.
  • Keine Änderungsklausel für den Konkubinatsfall
    • Falls sich ein Änderungswille der Parteien nicht eruieren lässt,
      • hat die Auslegung nach einem objektiven Massstab zu erfolgen.

BGer 5A_127/2023 vom 24.04.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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