Einleitung
Unvollständige Verträge stellen immer einer Herausforderung dar. Standardklauseln wie die sog. „Salvatorische Klausel“, eine Auslegung nach dem Vertrauensprinzip und „Treu und Glauben“ sollen helfen, „incomplete contracts“ zu retten und Streit zu vermeiden. – Kann neu die „Künstliche Intelligenz (KI“) weiterhelfen?
Agenda
Vertragsauslegung
Sie werfen Fragen auf wie:
- Was war der effektive Wille der Parteien?
- Welche Einigung hätten die Parteien geschlossen, wenn sie die Vertragslücke erkannt hätten?
- Kann die Lücke durch Vertragsauslegung geschlossen werden?
- Welche Haltung wird der Richter einnehmen?
- usw.
Die Vertragsauslegung und deren Ablauf wird unterteilt in:
- Subjektive Vertragsauslegung
- Anwendungsfall
- Die Subjektive Vertragsauslegung geht in ihrer Reihenfolge der objektiven Vertragsauslegung vor.
- Primär zählt der tatsächliche Wille der Parteien.
- Auslegung
- Der Parteiwille muss anhand der Willenserklärungen ermittelt werden.
- Anwendungsfall
- Objektive Vertragsauslegung
- Anwendung
- Die objektive Vertragsauslegung wird nur notwendig, falls die subjektive Vertragsauslegung erfolglos blieb.
- Auslegung
- Der Vertrag muss so ausgelegt werden, wie er nach dem Vertrauensprinzip verstanden werden durfte und musste.
- Die Frage lautet:
- Wie konnten die Erklärungen oder Verhaltensweisen der Parteien unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände in gutem Glauben verstanden werden.
- Anwendung
Salvatorische Heilmittel
Im Vertragsmanagement ist Standard, der Gefahr von Lücken durch die Aufnahme einer sog. «Salvatorischen Klausel» zu begegnen. Die «Salvatorische Klausel bezweckt:
- die Sicherung des rechtlichen Bestandes des Vertrages;
- das wirtschaftlich angestrebte Ziel des Vertrages aufrechtzuerhalten, und zwar im Falle einer
- unvorhersehbaren, teilweisen Unwirksamkeit;
- Undurchführbarkeit.
Musterklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
s.e.&.o.
Quelle: Salvatorische Klausel
Regelmässige Aktualitätskontrolle
Bei Dauerschuldverhältnissen und Termingeschäften empfiehlt es sich, regelmässig auf aktuelle Vertragsvollständigkeit und neue Entwicklungen zu achten, um mit dem Vertragspartner vor einer Uneinigkeit up dates zu erzielen.
Traditionelle Digitalisierung im Vertragsmanagement
Das Vertragsmanagement wurde bereits früher digital betreut (Vertragsnachbetreuung, Vertragsverwaltung etc.). Unternehmen mit Massengeschäft und grössere Rechtsabteilungen nutzen heute auch die künstliche Intelligenz.
Künstliche Intelligenz (KI)
Es ist heute noch fraglich, ob KI/AI oder Smart Contracts die salvatorischen Klauseln digital werden ausüben können, zB
- Umsetzung in sog. „Wenn-dann-Beziehungen“;
- durch Machine Learning plus Big Data,
- zumal „Salvatorische Klauseln“ millionenfach in Vertragsentwürfe einkopiert werden, aber mangels Streitigkeiten vor Gericht kaum Judikatur vorhanden ist.
Offen ist vor allem auch, ob optimale „Smart Contracts“ bzw. die Blockchain-Technologie weniger unvollständige Verträge ermöglichen werden.
Fazit
Es ist denkbar, dass die „Künstliche Intelligenz (KI)“ bei der Vertragsauslegung und bei der Sicherung des Vertragsfortbestands helfen kann. Die Erfassung der vielen Informationen und Gerichtsentscheide zur Vertragsauslegung sind zwar hilfreich, aber fehlen beim Thema der Salvatorischen Aufrechterhaltung von Verträgen. Sicher wird KI sukzessive auch bei der Vertragsredaktion, Vertragsprüfung und Vertragserfüllung helfen. – Die Zukunft wird weisen, was dereinst hier alles möglich sein wird.
Weiterführende Informationen
- Vertragsrecht
- Vertragsmanagement
- Vertragsauslegung
- Salvatorische Klausel Allgemein
- Salvatorische Klausel Kaufvertrag
- Vertragsmanagement / Vertragsredaktion
- Vertragsmanagement / Vertragsprüfung
- Vertragsmanagement / Vertragserfüllung
- Vertragsmanagement / Vertragsnachbetreuung + Vertragsverwaltung
- AGB-Anpassungsklausel (für Aktualität und zur Vollständigkeit)
- AGB-Vertragsverlängerung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam