Erinnerlich hatte der Bundesrat (BR) am 14.08.2024 als Eckwert beschlossen, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) zu finanzieren und zwar so, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt:
- Auf der Basis der validierten AHV-Finanzperspektiven hat das Innendepartement nun die notwendige Erhöhung um 0.7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte berechnet.
- Darüber hat das EDI den BR an seiner Sitzung vom 13.09.2024 informiert.
Einleitung
Die 13. Altersrente wird im Einführungsjahr 2026 rund CHF 4,2 Mrd. kosten.
Refinanzierungsbedarf
Die finanzielle Lage von AHV und Bundeshaushalt bedingen umgehende Massnahmen, um diese zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren.
BR-Vorschlag
Der BR schlägt vor
- einerseits
- eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
- andererseits
- ein Bundesanteil 19,5 % der AHV-Ausgaben (bisher: 20,2 %).
Indem auf eine weitergehende Kürzung des Bundesanteils auf 18,7 % verzichtet wird, würde der Bund ab 2026 rund CHF 450 Mio. an die Kosten der 13. AHV-Rente beitragen.
BR-Festlegung
Der BR hatte an seiner Sitzung vom 14.08.2024 als Finanzierungsziel festgelegt, dass der Fonds bis im Jahr 2030 im Gleichgewicht bleiben soll:
- Für die Zielerreichung muss die MWST um 0.7 Prozentpunkte auf 8,8 Prozentpunkte erhöht werden (bisher 8,1 Prozentpunkte).
- Diese Berechnung wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf der Basis der validierten Finanzperspektiven der AHV vorgenommen.
- Der BR wird die hiefür notwendige Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente im Oktober 2024 ans Parlament verabschieden.
BSV-Validierung
Das BSV ist derzeit daran, die validierten AHV-Finanzperspektiven für die Öffentlichkeit aufzubereiten:
- Die neuen Finanzperspektiven sollen am MO 16.09.2024 publiziert werden.
Weiterführende Informationen
- MWST-Anpassungen 2025?
- Erhöhung der MWST von 7,7 % auf 8,1 % per 01.01.2024
- MWST allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam