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Wiederverheiratung: Rückforderung von zu Unrecht bezahlten Unterhaltsbeiträgen

ZGB 125, ZGB 130; OR 62 f.

Datum:
23.09.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Wiederverheiratung
Stichworte:
Rückforderung, Unterhaltsbeiträge, Unterhaltspflicht, Wiederverheiratung
Erlass:
ZGB 125, ZGB 130; OR 62 f.
Entscheid:
BGer 5A_879/2023 vom 29.05.2024
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wiederverheiratung der unterhaltsberechtigten Person nach der Scheidung führt, sofern und soweit nichts anderes vereinbart wurde, von Gesetzes wegen zum Erlöschen der Unterhaltspflicht:

  • Leistung von nachehelichem Unterhalt ohne Kenntnis der Wiederverheiratung
    • Ein Unterhaltspflichtiger, der von der Wiederverheiratung des Ex-Ehegatten nichts wusste und weiterhin Unterhaltsbeiträge bezahlte, kann diese nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung von ihm zurückfordern.
  • Freiwillige Bezahlung einer Nichtschuld?
    • Wird die Nichtschuld freiwillig bezahlt, kann das Geleistete nur zurückgefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige beweist, dass er sich über die Schuldpflicht im Irrtum befunden hat.
  • Keine strengen Nachweisanforderungen
    • Es dürfen für den Irrtums-Nachweis keine strengen Anforderungen gestellt werden.
    • Es ist nicht willkürlich, von der unterhaltsberechtigten Partei, die den Ex-Ehegatten per E-Mail informiert haben will, einen Empfangsnachweis aus der entsprechenden E-Mail-Mitteilung zu verlangen.

BGer 5A_879/2023 vom 29.05.2024

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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