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Ehescheidung / Ehetrennung

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Wiederverheiratung / Konkubinat

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wiederverheiratung

Nach der Scheidung besteht für jeden Ehegatten die Möglichkeit zur Eingehung einer neuen Ehe. Zu beachten ist allerdings, dass bei einer Wiederheirat Unterhaltsansprüche eines Unterhaltsberechtigten verloren gehen können, sofern keinen andere Vereinbarung zwischen den Ehegatten besteht.

» Exkurs: Die Zweitfrau

Konkubinat

Geht der Unterhaltsberechtigte ein qualifiziertes Konkubinat ein, das einer ehelichen Lebensgemeinschaft nachkommt, bewirkt dies zwar noch keinen Verlust der Unterhaltsansprüche. In der Regel kann jedoch der Unterhaltsverpflichtete eine Sistierung der Unterhaltszahlungen erwirken (BGE 5C.93/2006).

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird einem grundsätzlich berechtigten Ehegatten eine Unterhaltsleistung verweigert, wenn er bereits im Scheidungszeitpunkt in einem qualifizierten Konkubinat lebt.

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