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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Finma will vertiefte Frühintervention

Datum:
10.10.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht, Finanzmarktrecht
Thema:
Finma
Stichworte:
Banken, Finanzmarktaufsicht, Finma, Kontrollen, Nicht-Banken, Prävention, Vertiefte Frühintervention
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Bisher hatte man als Aussenstehender den Eindruck, dass die Rufe nach mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht FINMA zu keinen Veränderungen geführt hätten.

Dem Vernehmen nach sollen inzwischen aber Weiterentwicklungen geplant sein, nämlich

  • die Aufhebung der Einschränkungen bei der Frühintervention.

Präventive Vor-Ort-Kontrollen

Die Finma strebt nun offenbar

  • mehr Befugnisse zur Durchführung präventiver Vor-Ort-Kontrollen an,
    • um Banken und Nicht-Banken entsprechend untersuchen zu können.

Eigene Kontrollen

Die Legitimation der Behörde, solche Kontrollen selbst durchzuführen, soll gesetzlich verankert werden.

Würde die FINMA weiter auf Wirtschaftsprüfer setzen, müsste sie diese direkt mandatieren und es seien dann Interessenskonflikte zu klären, was zu Verzögerungen und zu Unvereinbarkeiten führt.

Vertiefte Kontrollen, auch ohne offensichtliche Brandgefahr

Die Aufsicht möchte neu dort, wo sie die Risiken als zu hoch einschätzt, selbst vertiefte Kontrollen vornehmen, auch wenn noch keine offensichtliche Brandgefahr herrscht.

Problem-Beginn meistens bei Risikokultur, Governance und Geschäftsmodellen

Probleme bei Banken und Finanzinstituten würden in der Regel beginnen, bei:

  • Schwächen in der Risikokultur;
  • der Corporate Governance;
  • den Geschäftsmodellen.

Diese Thematas liegen in der Verantwortung von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.

Frühzeitiges Eingreifen

Die FINMA kann anhand typischer Anzeichen Probleme frühzeitig erkennen.

Angezeigt sind:

  • Einsatz von Filtern
    • Stichproben bei Bewertungsrisiken im Kreditgeschäft;
    • Geldwäscherei-Risiken von Kunden;
    • Erfüllung der erforderlichen Onboarding-Kontrollen.
  • Rasches Handeln;
  • Einsatz geeigneter Instrumente;
  • Frühzeitiges Eingreifen;
  • Ergreifung gezielter Massnahmen zur Problembehebung,
    • zur Vermeidung einer Existenzgefährdung oder Insolvenz des Instituts;
    • zur Verhinderung einer Refinanzierung durch den Staat bzw. die Steuerzahler.

Best in class-Finanzmarktaufsicht geplant

Der neue FINMA-Direktor Stefan Walter, der im April 2024 seine Funktion übernommen hatte, will in der Schweiz eine «Best in class»-Finanzmarktaufsicht schaffen und setzt sich für höhere Kapitalpuffer bei den systemrelevanten Banken ein.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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