Alle fünf Mitglieder des Verwaltungsrates (VR) der GZO AG sind offenbar unisono zurückgetreten:
- Gemäss Mitteilung war für sie nach der Präsentation des Sanierungsplans der geeignete Zeitpunkt für eine Demission gekommen.
- Den Mitgliedern des Verwaltungsrates war es wichtig, dass ein geordneter Übergang zu einer personellen Neubesetzung des GZO-Verwaltungsrats stattfinden könne.
Um die «VR-Nachfolge» kümmert sich nun offenbar eine sog. «Findungskommission».
Die GZO AG bzw. das Spital Wetzikon plagen immer noch hohe Schulden gegenüber den Lieferanten, Beratern, Bauhandwerkern, Grundpfandgläubigern und insbesondere gegenüber den Anleihensgläubigern.
Weiterführende Informationen
Anleihensgläubigergemeinschaft
Anleihensschuldner im Nachlassverfahren
Anleihensobligation im Allgemeinen
GZO Anleihegläubigergemeinschaft
Nachlassverfahren im Allgemeinen
Erfüllung Nachlassverfahren
GZO Nachlassverfahren
Bauhandwerkerpfandrecht
Grundpfandrecht / Grundpfandverwertung
Grundstückverwertung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: gzo.ch