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Mietrecht / Zivilprozessrecht

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Mietschlichtungs-Statistik 2024/I: Nach wie vor hohe Anzahl neuer Schlichtungsverfahren

Datum:
05.12.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Zivilprozess
Thema:
Mietschlichtungs-Statistik 2024/I
Stichworte:
Mietschlichtung, Mietschlichtungsverfahren, Mietwesen, Schlichtungsbehörden, Schlichtungsverfahren, Statistik
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen haben halbjährlich über den Stand ihrer Schlichtungsverfahren zu berichten:

  • Neu zwischen Januar und Juni 2024 (2024/I) eingeleitete miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren:
    • 25 350 (erstes Halbjahr 2023: 17 519).
  • Verfahrens-Neueingänge gegenüber dem langjährigen Mittelwert:
    • ca. 65 %.
  • In der Berichtsperiode erledigte Verfahren:
    • Grösster Anteil: Mehr als ein Drittel Mietzinserhöhungs-Verfahren.
  • Bei Mietzinserhöhungen:
    • Bei mehr als 86 % dieser Fälle konnten sich die Parteien vor der Schlichtungsbehörde einigen.

Aus der neuesten Statistik 2024/I des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO geht folgende Entwicklung hervor:

  • Neue Verfahren
    • Schweizweit
      • Zunahme
        • Im ersten Semester 2024 wurden gesamtschweizerisch bedeutend mehr Schlichtungsverfahren eingeleitet als noch im Vorsemester.
    • Regional unterschiedliche Neuzugänge
      • In einzelnen Kantonen gab es signifikant weniger Neueingänge, während in anderen Kantonen wesentlich mehr neue Verfahren eingeleitet wurden.
    • Extremsituationen
      • JU: +136,17 %
      • VD: +48 %.
  • Erledigte Verfahren
    • Schweizweit
      • In der Berichtsperiode wurden schweizweit von den Schlichtungsbehörden zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug an Verfahren erledigt:
        • 59,4 % (15 486 Verfahren)
    • Hängige Verfahren und Neuzugänge
      • Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2024 zu behandeln:
        • total 38 926 Verfahren.
    • Abgeschlossene Verfahren
      • Abgeschlossen werden konnten insgesamt Verfahren:
        • 26 092 (18 % mehr als im vorangegangen Semester).
      • Nicht einigen konnten sich die Parteien bei
        • 2804 (10,7 %) der Verfahren
        • Dies führte zur Erteilung einer Klagebewilligung.
      • Rückzug
        • 6480 bzw. 24,8 % der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.
      • Mediation
        • In der Berichtsperiode kam es zu keinen Mediationen.
        • Zuletzt war dies offenbar im zweiten Semester 2019 der Fall.
    • Streitwert bis CHF 2000
      • Erledigte Verfahren
        • Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode Entscheide gefällt:
          • 81 (= 0,3 % der erledigten Verfahren)
      • Urteilsvorschläge
        • Von den Parteien angenommene Urteilsvorschläge:
          • 858 (= 3,3 % der erledigten Verfahren).
        • Von den Parteien abgelehnte Urteilsvorschläge, welche zur Erteilung einer Klagebewilligung führten:
          • 383 (= 1,5 % der erledigten Verfahren).

Hauptgründe für Schlichtungsverfahren

Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigte folgendes:

  • Hauptgrund
    • Der hohe Wert der aktuellen Berichtsperiode dürfte zurückzuführen sein auf den Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes
  • Ordentliche Vertragskündigung
    • 8,61 % (2247 Verfahren)
  • Zahlungsaufforderung
    • 7,33 % (1912 Verfahren)
  • Anteil der Mietzinserhöhungen an den erledigten Verfahren im Berichtszeitraum:
    • 36,49 % bzw. 9520 Erledigungen

Grafiken

Zur Veranschaulichung der Statistik-Resultate wird auf die nachfolgenden Grafiken verwiesen:

Grafiken Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024

Quelle: Medien und Kommunikation BWO vom 04.12.2024

Tabellen Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024

Quelle: Medien und Kommunikation BWO vom 04.12.2024

Funktion Schlichtungsbehörden

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem (miet-)richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt:

  • Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine Schlichtungsbehörde, und zwar aus
    • einer unabhängigen vorsitzenden Person, meist ein Jurist, und
    • der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung.
  • Diese Zivilverfahren werden bestimmt durch die Normen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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