Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen haben halbjährlich über den Stand ihrer Schlichtungsverfahren zu berichten:
- Neu zwischen Januar und Juni 2024 (2024/I) eingeleitete miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren:
- 25 350 (erstes Halbjahr 2023: 17 519).
- Verfahrens-Neueingänge gegenüber dem langjährigen Mittelwert:
- ca. 65 %.
- In der Berichtsperiode erledigte Verfahren:
- Grösster Anteil: Mehr als ein Drittel Mietzinserhöhungs-Verfahren.
- Bei Mietzinserhöhungen:
- Bei mehr als 86 % dieser Fälle konnten sich die Parteien vor der Schlichtungsbehörde einigen.
Aus der neuesten Statistik 2024/I des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO geht folgende Entwicklung hervor:
- Neue Verfahren
- Schweizweit
- Zunahme
- Im ersten Semester 2024 wurden gesamtschweizerisch bedeutend mehr Schlichtungsverfahren eingeleitet als noch im Vorsemester.
- Zunahme
- Regional unterschiedliche Neuzugänge
- In einzelnen Kantonen gab es signifikant weniger Neueingänge, während in anderen Kantonen wesentlich mehr neue Verfahren eingeleitet wurden.
- Extremsituationen
- JU: +136,17 %
- VD: +48 %.
- Schweizweit
- Erledigte Verfahren
- Schweizweit
- In der Berichtsperiode wurden schweizweit von den Schlichtungsbehörden zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug an Verfahren erledigt:
- 59,4 % (15 486 Verfahren)
- In der Berichtsperiode wurden schweizweit von den Schlichtungsbehörden zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug an Verfahren erledigt:
- Hängige Verfahren und Neuzugänge
- Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2024 zu behandeln:
- total 38 926 Verfahren.
- Zusammen mit den Neueingängen hatten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 2024 zu behandeln:
- Abgeschlossene Verfahren
- Abgeschlossen werden konnten insgesamt Verfahren:
- 26 092 (18 % mehr als im vorangegangen Semester).
- Nicht einigen konnten sich die Parteien bei
- 2804 (10,7 %) der Verfahren
- Dies führte zur Erteilung einer Klagebewilligung.
- Rückzug
- 6480 bzw. 24,8 % der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.
- Mediation
- In der Berichtsperiode kam es zu keinen Mediationen.
- Zuletzt war dies offenbar im zweiten Semester 2019 der Fall.
- Abgeschlossen werden konnten insgesamt Verfahren:
- Streitwert bis CHF 2000
- Erledigte Verfahren
- Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode Entscheide gefällt:
- 81 (= 0,3 % der erledigten Verfahren)
- Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode Entscheide gefällt:
- Urteilsvorschläge
- Von den Parteien angenommene Urteilsvorschläge:
- 858 (= 3,3 % der erledigten Verfahren).
- Von den Parteien abgelehnte Urteilsvorschläge, welche zur Erteilung einer Klagebewilligung führten:
- 383 (= 1,5 % der erledigten Verfahren).
- Von den Parteien angenommene Urteilsvorschläge:
- Erledigte Verfahren
- Schweizweit
Hauptgründe für Schlichtungsverfahren
Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigte folgendes:
- Hauptgrund
- Der hohe Wert der aktuellen Berichtsperiode dürfte zurückzuführen sein auf den Anstieg des hypothekarischen Referenzzinssatzes
- Ordentliche Vertragskündigung
- 8,61 % (2247 Verfahren)
- Zahlungsaufforderung
- 7,33 % (1912 Verfahren)
- Anteil der Mietzinserhöhungen an den erledigten Verfahren im Berichtszeitraum:
- 36,49 % bzw. 9520 Erledigungen
Grafiken
Zur Veranschaulichung der Statistik-Resultate wird auf die nachfolgenden Grafiken verwiesen:
Grafiken Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024
Tabellen Schlichtungsbehörden 1. Halbjahr 2024
Funktion Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem (miet-)richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt:
- Für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht eine Schlichtungsbehörde, und zwar aus
- einer unabhängigen vorsitzenden Person, meist ein Jurist, und
- der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung.
- Diese Zivilverfahren werden bestimmt durch die Normen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
Weiterführende Informationen
- Mietschlichtungs-Statistik 2023/I: 42 % mehr neue Schlichtungsverfahren
- Mietschlichtungs-Statistik 2022/II
- Mietschlichtungs-Statistik 2021/II
- Mietschlichtungs-Statistik 2021/I
- Mietschlichtungs-Statistik 2020/II
- Mietschlichtungsverfahren: Unentgeltlicher Rechtsbeistand bereits in diesem Verfahrensstadium
- Mietschlichtungsverfahren
- Mietrecht
- Immobiliar-Miete: Mietrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam