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Arbeitsrecht / Strafrecht

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Neue Zahlen zeigen weiteren Handlungsbedarf

Eine neue Studie von EBG + SECO

Datum:
05.12.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Strafrecht
Thema:
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Stichworte:
Arbeitgeber, Arbeitsplatz, EBG, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung, Fürsorgepflicht, Gleichstellung, Handlungsbedarf, Schutz, SECO, sexuelle Belästigung, Sittlichkeitswahrung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine neue Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigt,

  • dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz
    • trotz Präventionsmassnahmen
      • ein weit verbreitetes Problem bzw. Phänomen ist.

Rund ein Drittel der Arbeitnehmer war bereits von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen:

  • Nach konkreten Situationen befragt,
    • hat sogar schon mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden erlebt:
      • unerwünschte sexistische Vorkommen und
      • sexuelle Verhaltensweisen.
  • Als besonders betroffen gelten
    • Frauen
    • junge Berufstätige
    • Auszubildene.

Die Studie

  • enthält Empfehlungen zur Prävention und
  • ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2030.

Die Studie

Die vom EBG und SECO in Auftrag gegebene Studie ist bereits die zweite Erhebung zu diesem Thema, nach der ersten Studie von 2008.

Befragt wurden Arbeitnehmende und Arbeitgebende:

  • Allgemein
    • Die Wahrnehmung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kann individuell unterschiedlich sein.
  • Befragung der Arbeitnehmenden
    • Grundsatzfrage, ob die Arbeitnehmenden sich im bisherigen Erwerbsleben sexuell belästigt gefühlt und damit sexuelle Belästigung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes erlebt haben.
    • Weitere Frage, ob die Arbeitnehmenden im bisherigen Erwerbsleben konkrete sexistische und sexuelle Verhaltensweisen erlebt haben, die gemäss Gleichstellungsgesetz als sexuelle Belästigung eingestuft werden könnten, von den Befragten aber nicht zwingend als solche wahrgenommen wurden.
  • Fragestellungen
    • Abgefragt wurden zwölf Verhaltensweisen, welche ein breites Spektrum abdeckten, wie
      • sexistischen oder abwertende Sprüche
      • Witze
      • Nachrichten
      • obszönen Gesten
      • körperlichen Annäherungen
      • sexuelle Übergriffe.

Definition der sexuellen Belästigung + Verbot

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

  • wird aus rechtlicher Sicht als eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bezeichnet und
  • ist als solche im Gleichstellungsgesetz ausdrücklich verboten.

Besonders Betroffene: Frauen, junge Berufstätige und Auszubildende

Die Ergebnisse zeigen bei den Geschlechtern und beim Alter folgendes auf:

  • Während des Erwerbslebens Belästigte
    • Ein Drittel der Arbeitnehmenden wurde im bisherigen Erwerbsleben sexuell belästigt, nämlich:
      • Frauen: 44 Prozent
      • Männer: 17 Prozent.
  • Belästigung in den abgefragten Verhaltensweisen
    • Mehr als die Hälfte (52 Prozent) hat zudem im Verlauf des Berufslebens mindestens eine der abgefragten sexistischen oder sexuellen Verhaltensweisen erlebt:
      • Frauen: 59 Prozent
      • Männer: 46 Prozent.
  • Belästigung nach Alter
    • Allgemein
      • Jüngere Beschäftigte hatten in den letzten zwölf Monaten mehr Vorfälle sexueller Belästigung erlebt als ältere.
    • Frauen
      • Der Einfluss des Alters ist bei den Frauen besonders deutlich.
        • Rund ein Drittel der jungen Frauen zwischen 16 und 25 Jahren erlebten während der letzten zwölf Monate sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz.
  • Belästigung nach Branchen
    • Branchen mit Kundenkontakten
      • Häufig betroffen waren ausserdem Personen in Branchen mit vielen Kundenkontakten
        • Gastgewerbe
        • Bankenbranche
        • Gesundheitsbereich
    • Vorwiegend Männer als Belästiger
      • Bei den belästigenden Personen handelte es sich am häufigsten um männliche Arbeitskollegen derselben Hierarchiestufe.
  • Vorgesetzte
    • Berichteten Frauen von Belästigungen, ging diese oft auch von Vorgesetzten aus.

Präventionsstand bei den Arbeitgebenden

Arbeitgebende sind gemäss Gleichstellungsgesetz und Arbeitsgesetz verpflichtet, Massnahmen zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen (Arbeitgeberfürsorge bzw. Fürsorgepflicht):

  • Betriebliches Präventionsverhalten
    • In jedem fünften Betrieb gibt es trotz der gesetzlichen Pflichten keine Präventions- und Interventionsmassnahmen.
    • Die Mehrheit der Arbeitgebenden gibt zwar an,
      • dass ihre Unternehmen sexuelle Belästigung ernst nehmen.
  • Wissensdefizite bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
    • Die Studie zeigt sowohl bei Arbeitgebenden als auch bei Arbeitnehmenden erhebliche Kenntnis-Lücken hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Empfehlungen zur Präventionsverbesserung

Die Studie gibt den Beteiligten bzw. Betroffenen Empfehlungen für eine zielgerichtete Präventions- und Interventionsarbeit:

  • Bessere Sensibilisierung der Arbeitnehmenden
  • Umfassendere Aufklärung der Verantwortlichen durch die Arbeitgebenden
  • Schaffung klarer betrieblicher Strukturen und Prozesse,
    • damit Betroffene ermutigt werden,
      • Vorfälle zu melden und
      • Unterstützung erhalten.

Das EBG und SECO wollen gestützt auf die Studie ihre Informations- und Schulungsunterlagen überarbeiten und aktualisieren.

Diese Informations- und Schulungsunterlagen werden sich richten an:

  • Branchenorganisationen
  • Arbeitgebende
  • Arbeitnehmende
  • usw.

Die Informations- und Schulungsunterlagen sollen im Verlauf des nächsten Jahres publiziert werden.

Dokumente

Studie (Kurzversion)

Quelle: admin.ch

Schlussbericht

Quelle: admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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