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Vertragsrecht / Reiserecht

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Besucher von Hotelgästen im Hotelzimmer: Zulässig?

Datum:
30.01.2025
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht, Vertrag / Vertragsrecht
Thema:
Besucher von Hotelgästen im Hotelzimmer
Stichworte:
Besucher, Gästeempfang, Hotelgästen, Hotelzimmer, Preiszuschlag, Verbot, Zulässigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Manchmal ergeben sich während der Ferien Bekanntschaften, die man dann zu sich ins Hotelzimmer einladen möchte. Auch ist nicht selten, dass man zusammen mit Familienangehörigen eine Feriendestination besucht, aber in verschiedenen Hotels gastiert. Als Treffpunkt oder als Vergleich zur eigenen Herberge kann das Bedürfnis bestehen, sich in der Halle oder im Hotelzimmer des anderen Paares zu treffen.

Handelt es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung, sondern um ein Hotel bzw. Hotelzimmer, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit.

Exklusivität der Hotelzimmer-Nutzung

Ein Hotelzimmer dient nicht nur dem Übernachten, sondern auch dem «Sich-Aufhalten».

Der Anspruch auf den Gebrauch des Hotelzimmers besteht während 24 Stunden für die beim Hotel-Check-In registrierten Hotelgäste des Zimmers.

Die Check-In-Papiere und die Hotel-AGB lassen in der Regel nur so viele Personen im Hotelzimmer zu, wie es ausgeschrieben, gebucht und bezahlt wurde.

Hotelgäste-Besucher

Hotelgäste haben vor Ort Kontakte oder mitreisende Freunde, Verwandte oder Bekannte, mit denen man sich treffen oder vor dem Abendessen abmachen will.

Zu denken sind an Anlässe, wie:

  • Bekannte empfangen;
  • Befreundetes Ehepaar, welches das Hotel besichtigen möchte, um ggf. für künftige Ferien zu buchen (Werbeeffekt für das Hotel);
  • Apéro auf dem Meersicht-Balkon bei Sonnenuntergang mit anderen Hausgästen;
  • Umkleiden für Junggesellinnenabschied (Polterabend von Frauen);
  • mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen;
  • Abhaltung eines Meetings während einer Geschäftsreise.

Nicht mehr alle Hotels haben eine Hotelhalle, weshalb die Hotelgäste nolens volens gehalten sind, sich mit den Besuchern im Hotelzimmer zu treffen und zu unterhalten.

Es stellt sich daher die Grundsatzfrage:

  • Ist es erlaubt, Gäste mit aufs Hotelzimmer mitzunehmen?

Grundsätzlich entscheidet die Hotelleitung als Hausrechts-Berechtigte, ob Gäste aufs Hotelzimmer mitgenommen werden dürfen.

In der Regel muss der Besuch bei der Rezeption angekündigt werden.

Besucher-Übernachtung im Hotelzimmer verboten

Gegen einen (kurzen) Besuch tagsüber ist nichts einzuwenden.

Gäste empfangen ist also ok, nicht aber zum Übernachten.

Definitiv nicht erlaubt sind:

  • das Übernachten des Hotelgast-Besuchers im Hotelzimmer;
  • das Aufblasen einer Luftmatratze zur Schaffung zusätzlicher Bettlager;
  • die heimliche Hotelzimmer-Nutzung für mehr Personen als gebucht und bezahlt.

Preiszuschlag für zusätzliche Person(en) im Hotelzimmer

Bestimmte Hotelbetreiber sehen in ihren Hotel-AGB Übernutzungs- und Entschädigungs-Regeln vor:

  • Übernachtung von Hotelgast-Besucher
    • Sollte der Besucher die Nacht im Hotelzimmer des Hotelgasts verbringen,
      • wird dies dem Hotelgast bei der Abreise verrechnet, meistens mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis.
  • Mehrere übernachtende Hotelgast-Besucher
    • Beim Aufenthalt mehrerer weiterer Personen verlangen Hotels einen entsprechenden Preiszuschlag.
  • Anmeldung bei der Rezeption
    • Weiter verlangen Hotelbetreiber, dass sich der fremde Gast bzw. Besucher bei der Rezeption anmelden muss, bevor er das Zimmer betreten darf.

«Rauswurf» des Hotelgasts samt Besucher aus dem Hotel als Sanktion

Meldet der Hotelgast nicht bei der Rezeption an, dass er Besuch empfängt, so kann der Hotelbetreiber Konsequenzen (aus der Vertrags- bzw. AGB-Verletzung) ziehen und eine Hotelzimmer-Räumung veranlassen:

  • Je nach Ausgestaltung der Hotel-AGB erlaubt es das vom Hotelgast missachtete Hausrecht dem Hotelbetreiber, Hotelgast und Besucher ohne Vorwarnung «rauszuschmeissen»;
    • Zur Vermeidung einer Eskalation wird die Hotel-Geschäftsleitung sicherlich vorgängig das Gespräch mit dem Hotelgast suchen.
    • Vor allem wird die Hotel-Leitung den Vorfall selber noch erheben und besprechen wollen, um sich nicht bloss auf die Feststellungen des «Housekeeping» stützen zu müssen.
  • Der «Rauswurf» kann passieren, wenn andere als registrierte bzw. angemeldete Personen im Hotelzimmer unerlaubt übernachten.

Fazit

Es empfiehlt sich also eine transparente Nachfrage, ob die Mitnahme eines Besuchers aufs Hotelzimmer gestattet ist.

Eine solche Frage dürfte wohl kaum, ausser es handelt sich um einen «Dauerbesucher», der zum zusätzlichen Hotelgast wird. Die würde aufgrund der Sorgfaltspflicht des Hotelunternehmens zu einer Hotel-Check-In (Registrierung/Kurtaxen-Erhebung) und – sofern und soweit vom Zimmer her möglich – zu einer kostenpflichtigen (ergänzenden) Hotelbuchung führen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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