Überschuldete Personen sollen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten:
- Zwei neue Verfahren zur finanziellen Sanierung für natürliche Personen sollen positive Effekte haben auf
- die Gesundheit der Betroffenen;
- die Volkswirtschaft.
- Nach überwiegend positiven Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 15.01.2025 die betreffende Botschaft verabschiedet, für die
- Möglichkeit des vereinfachten Nachlassverfahrens;
- Möglichkeit des konkursrechtlichen Sanierungsverfahrens.
Einleitung
Privatpersonen, welche sich nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können, haben heute wenig Aussicht, je wieder schuldenfrei zu leben.
Negative Auswirkungen auf diese Personen, ihre Gesundheit, ihr Umfeld, die Gesellschaft, die Volkswirtschaft, die Sozialversicherer und das Gesundheitssystem haben:
- Ihr meist vorhandenes betreibungsrechtliches Existenzminimum;
- ihre gesundheitlichen Belastungen;
- ihr Steuerausfall;
- usw.
Damit überschuldete Personen in Zukunft eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten, wollen Parlament und BR anpassen:
- das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Nach erfolgter Vernehmlassung mit positiven Rückmeldungen hat der BR
- die Vorlage punktuell überarbeitet und
- am 15.01.2025 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Möglichkeit des vereinfachten Nachlassverfahrens
Ein vereinfachtes Nachlassverfahren soll dem Schuldner mit einem regelmässigen Einkommen künftig den Weg aus der Verschuldung ermöglichen:
- Im Rahmen eines «Vergleichs» soll dem Schuldner ein Teil seiner Schulden erlassen werden, sofern
- die Mehrheit der Gläubiger diesem Vorgehen zustimmt und
- das Gericht dies für angemessen hält.
- Der «Vergleich» soll auch für jene Gläubiger bindend sein, die diesem nicht zugestimmt haben.
Die Möglichkeit des konkursrechtlichen Sanierungsverfahrens
Für hoffnungslos verschuldete Personen, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann, schlägt der BR ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren vor:
- Der Schuldner muss während mehreren Jahren alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben und seine Bemühungen für die Erzielung eines regelmässigen Einkommens nachweisen.
- Die Dauer dieser Abzahlungspflicht soll drei Jahre dauern.
- Kommt der Schuldner während des gesamten Verfahrens seinen Pflichten nach, muss er die verbleibenden ungedeckten Schulden nicht mehr bezahlen.
Verhinderung von Missbräuchen
Für die Verhinderung von Missbräuchen und übermässigen Verlusten sind verschiedene Schranken vorgesehen:
- Wurde ein Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit (Restschuldbefreiung), kann während 10 Jahren kein neuer «Sanierungskonkurs» mehr eröffnet werden.
- Gelangt die verschuldete Person plötzlich – kraft Erbschaft oder Schenkung – zu Vermögen, soll dieses Vermögen auch für eine gewisse Zeit nach dem Verfahren noch den Gläubigern zugutekommen.
Aufgrund der Vernehmlassung sollen diese Missbrauchsvorkehren neu ins SchKG aufgenommen werden.
Begleitende Schuldenberatung
Auf Wunsch von Vernehmlassungs-Teilnehmern wird eine Schulden- und Budgetberatung während des Verfahrens vorgeschlagen:
- Die Kantone sollen mit einer neuen Bestimmung verpflichtet werden, zur
- Gewährleistung von Beratungsstellen im Hinblick auf die neuen Sanierungsverfahren;
- Bereitstellung der nötigen Budgetkompetenzen.
Fazit
Die Möglichkeit, dereinst wieder schuldenfrei leben zu können, soll den Schuldnern Anreiz bieten, sich rasch wirtschaftlich zu erholen.
Weiter soll vermieden werden, dass verschuldete Personen in eine dauerhafte Sozialhilfeabhängigkeit geraten und sich, ihr Umfeld und die Gesellschaft beeinträchtigen.
Dokumente
Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen). Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: admin.ch
Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)
Quelle: admin.ch
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen). Entwurf
Quelle: admin.ch
RFA: Sanierungsverfahren für natürliche Personen. Schlussbericht von BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG, 19. September 2024
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
Nachlassverfahren
Konkursverfahren
Einvernehmliche private Schuldenbereinigung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam