Voraussetzungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach SchKG 333
- Leistung eines Kostenvorschusses (i.d.R. CHF 1’800.–)
Art. 333 SchKG
1. Antrag des Schuldners
1 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kann beim Nachlassrichter die Durchführung einer einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung beantragen.
2 Der Schuldner hat in seinem Gesuch seine Schulden sowie seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen.
Judikatur
- Zahlungsunfähigkeitserklärung bei Vermögenslosigkeit rechtsmissbräuchlich
- BGE 5A_915/2014
- BGE 5A_78/2016
Weiterführende Informationen
- Grundsätzliches
- Zahlungsunfähigkeitserklärung bei Vermögenslosigkeit rechtsmissbräuchlich
- Privatkonkurs gibt es nicht mehr | beobachter.ch
Vorgehen
- Gesuch um Eröffnung des Konkurses beim Gericht am Wohnsitz
- Kopie eines Identitätsausweises beilegen
- Kostenvorschuss leisten
Hier finden Sie folgende Informationen zum Privatkonkurs: