Der Bundesrat hat am 02.04.2025 beschlossen, Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen vom Dividendenverbot auszunehmen. Damit führen solche Gewinne nicht mehr zur Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen. Die Änderungen an den Covid-19-Härtefallverordnungen treten am 01.05.2025 in Kraft.
Auslöser dieser Anpassung war eine Parlamentarische Motion (23.3842 Gapany), die im Sommer 2024 angenommen wurde.
Wir berichteten:
Ziel ist es,
- den spezifischen Bedürfnissen von Einzelunternehmen gerecht zu werden,
- bei denen Geschäfts- und Privatvermögen häufig untrennbar verbunden sind.
Anwendung / Gültigkeit
- Allerdings gelten die neuen Regelungen nur für Einzelunternehmen;
- Kapital- und Kollektivgesellschaften bleiben weiterhin an das Dividendenverbot gebunden.
- Rückwirkende Anwendbarkeit ist möglich, soweit die kantonalen Regelungen dies zulassen.
Die insgesamt 5,2 Milliarden Franken an Härtefallhilfen, die während der Pandemie an rund 35’000 Unternehmen ausgezahlt wurden, sollen weiterhin nur dem Fortbestehen der betroffenen Unternehmen dienen.
Fazit
Mit dieser Änderung wird den besonderen strukturellen Gegebenheiten von Einzelunternehmen Rechnung getragen, während der Bundesrat gleichzeitig die Missbrauchsgefahr bei anderen Gesellschaftsformen begrenzt.
Dokumente
Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Quelle: admin.ch
Erläuterungen zur Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Quelle: admin.ch
Erläuterungen zur Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie im Jahr 2022
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
LAWNEWS Berichterstattung
- Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen gelten nicht mehr als Verstösse
- Covid-19-Kredite, Kurzarbeits- und Härtefall-Entschädigungen: Rückzahlungs-Aufforderungen, -Verfahren und Strafandrohungen
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam