Der Bundesrat hat am 13.12.2024 eine Revision der Vorschriften für E-Bikes beschlossen, die am 01.07.2025 in Kraft treten wird.
Ziel dieser Anpassungen ist es, die Nutzungsmöglichkeiten von E-Bikes als Familien- und Transportfahrzeuge zu erweitern und die Verkehrssicherheit durch eine effizientere Nutzung der Verkehrsflächen zu erhöhen.
Einführung der Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder»
Eine zentrale Neuerung ist die Schaffung der Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder.
Diese Fahrzeuge
- dürfen ein Gesamtgewicht von bis zu 450 Kilogramm aufweisen
- und können künftig gruppenweise geprüft werden, was administrative Prozesse vereinfacht.
Bisher wurden solche Fahrzeuge als Kleinmotorräder klassifiziert. Elektro-Rikschas, die hauptsächlich für den gewerblichen Personentransport genutzt werden, bleiben hingegen in einer eigenen Kleinmotorradkategorie bestehen.
Erweiterung der Bedeutung von Verkehrszeichen
Die Bedeutung der Verkehrszeichen «Fahrrad» und «Motorfahrrad» wird erweitert:
- Fahrrad-Symbol:
- Gilt künftig für Fahrräder sowie für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern, einschliesslich langsamer und schneller E-Bikes sowie E-Trottinetten bis maximal 20 km/h.
- Motorfahrrad-Symbol:
- Umfasst weiterhin schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas sowie die neu geschaffene Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder.
- Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen von diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, auch nicht mit abgestelltem Motor. (admin.ch)
Lokale Anpassungen und Parkmöglichkeiten
Die zuständigen Behörden erhalten die Möglichkeit, schnelle und schwere Motorfahrräder je nach lokalen Gegebenheiten von der Pflicht zur Nutzung von Radwegen zu befreien. Zudem wurden rechtliche Grundlagen geschaffen, um spezifische Parkflächen für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhängern einzurichten. (astra.admin.ch)
Keine Senkung des Mindestalters für E-Bike-Nutzung
Der Bundesrat hat entschieden, das Mindestalter für das Fahren von langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) nicht auf 12 Jahre zu senken.
Somit bleibt es dabei, dass Jugendliche
- ab 14 Jahren mit einem Führerausweis der Kategorie M
- oder ab 16 Jahren ohne Führerausweis E-Bikes nutzen dürfen.
Dieser Entscheid wurde von Swiss Cycling als verpasste Chance für den Tourismus kritisiert, da eine Senkung des Mindestalters insbesondere in touristischen Gebieten die Teilnahme von Familien an geführten Touren erleichtert hätte. (swiss-cycling.ch)
Fazit
Mit diesen Anpassungen strebt der Bundesrat eine bessere Integration von E-Bikes in den Langsamverkehr an, um deren Potenzial als umweltfreundliche Transportmittel auszuschöpfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Dokumente
Übersichtstabelle Motorfahrräder gültig ab 1. Juli 2025
Quelle: astra.admin.ch
Übersichtstabelle Bedeutung der Radverkehr-Signalisation gültig ab 1. Juli 2025
Quelle: astra.admin.ch
Weiterführende Informationen
Langsamverkehr
- Der Bundesrat fördert den Langsamverkehr | admin.ch
- Der Bundesrat fördert den Langsamverkehr | astra.admin.ch
- Verkehrsflächen für Langsamverkehr: BR startet Vernehmlassung
E-Bikes
Quelle
LawMedia Redaktionsteam