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Verkehrsrecht / Autorecht

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Neue Lenker-, Fahrzeugausrüstungs- und Verkehrsregeln 2024

Datum:
17.01.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Autorecht
Thema:
Neue Lenker-, Fahrzeugausrüstungs- und Verkehrs-Regeln 2024
Stichworte:
Autolenker, Fahrzeugausrüstung, Verkehrsregeln
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Überblick

Einleitung

Auch 2024 werden die Strassenverkehrs- und Auto-Normen angepasst, entweder technologie- und abgabenbedingt oder aufgrund neuer Erkenntnisse.

Die Automobilisten haben daher nicht nur auf der Strasse, sondern auch bei den Vorschriften wach zu bleiben.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen eine Übersicht über die neusten Inkraftsetzungen vermitteln.

Neue Lenker-Regeln

Erhöhung der Altersgrenze der verkehrsmedizinischen Untersuchung für Neulenker

  • Wer den Führerausweis neu erwerben will, muss ab 01.03. 2024 die verkehrsmedizinische Untersuchung, um seine Fahrtauglichkeit zu beweisen, erst ab 75 Jahren (bisher: ab 65 Jahren) absolvieren.
  • Damit gilt die gleiche Altersgrenze für die Untersuchung wie bei denjenigen Personen, die bereits einen Führerausweis besitzen.

Sehtest

  • Bei vorhandenem Führerausweis ist derjenige, der den Führerausweis für eine andere Fahrzeugkategorie erwerben will, ab 01.03.2024 von einem weiteren Sehtest dispensiert.

Länger dauernde Praxisprüfungen bei Autos + Motorrädern

  • Ab 01.03.2024 dauern bei Fahrprüfungen für die Fahrzeugkategorien A (Motorräder über 48 PS (35 kW)) und B (Motorfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) die Fahrten über öffentliche Strassen mindestens 45 Minuten (bisher 30 Minuten).

Umtausch des blauen Papierführerausweises

Neue Fahrzeugausrüstungs-Regeln

Auto

  • Fahrassistenzsysteme-Pflicht + Blackbox
    • Allgemein
      • Ab 01.04.2024 müssen alle Neuwagen aus Sicherheitsgründen obligatorisch über ein Fahrassistenzsystem mit folgenden Futures verfügen:
        • Tempoassistenten ISA
        • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
        • Notfall-Spurhalteassistent
        • Notbremslicht
        • Rückfahrassistent
        • Blackbox
          • mit laufender Aufzeichnung der Fahrdaten wie
            • Tempo
            • Gaspedalstellung
            • Aktivität von Antiblockiersystem (ABS)
            • Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP)
            • Lenkwinkel
          • mit fixer Datenspeicherung für den Fall eines Unfalles (5 Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall), zur Unfallrekonstruktion.
    • Neuwagen
      • Für neu lancierte Modellreihen gelten diese Regeln schon seit zwei Jahren.
    • Altfahrzeuge
      • Bereits zuvor in Verkehr gesetzte Fahrzeuge, sog. «Altfahrzeuge», müssen nicht nachgerüstet werden.
  • Neue Kategorie-Einteilungen in der Energieeffizienz
    • Ab 01.01.2024 müssen einzelne Personenwagen-Modelle in einer neuen Kategorie von A bis G eingestuft sein; das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien für Personenwagen neu berechnet.
    • Die Neueinteilungen in der Energieeffizienz können auch Reflexe auf die Verkehrsabgabenbemessung des Fahrzeugs in den Kantonen haben.
      • Bereits bestehend:
        • BE
        • FR
        • GL
        • OW
        • SG
        • TG

Velo (Fahrrad)

  • Tachopflicht für schnelle E-Bikes
    • Neue schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer=
      • Ab 01.01.2024 haben E-Bikes mit Tretunterstützung für Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h über einen Tacho zu verfügen, damit auch mit diesen Geräten die Tempolimiten in Innenstädten von 20 oder 30 km/h eingehalten werden können.
    • Bereits in Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer)
      • Solche E-Bikes sind bis 01.04.2027 mit einem Tacho nachzurüsten.

Neue Verkehrsabgabe-Regeln 

E-Autos

  • Automobilimportsteuer auch für E-Autos
    • Seit 01.01.2024 ist auch für Elektrofahrzeuge eine Automobilimportsteuer von 4 % vom Kaufpreis zu entrichten (bisher abgabebefreit).

E-Vignette

  • bei U-Nummern
    • Seit 01.08.2023 ist die alternativ zur Klebevignette erhältliche elektronische Autobahnvignette nicht mehr ans Fahrzeug, sondern ans (Händler-)Kontrollschild gebunden.
    • Das bisherige Vignettenkleben beim Auto an Sonn- und Feiertagen entfällt, falls für die U-Nummer eine E-Vignette gelöst wurde.

Inkasso deutscher Bussen in der Schweiz

  • Neuer Polizeivertrag Deutschland – Schweiz
    • Wie berichtet wurde der Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz erneuert.
    • Neu können Bussen aus Verkehrsdelikten in Deutschland nach einer «Anfrage» der zuständigen deutschen Behörden via Schweizer Behörden zur Zahlung aufgefordert werden; gleiches gilt umgekehrt für deutsche Lenker, die in der Schweiz eine Busse zu entrichten haben.

Neue Verkehrsregeln im Ausland

 Neu sind im Ausland zu beachten:

  • Österreich
    • Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz ASFINAG, bietet neu Tagesvignetten für die Autobahnen an.
  • Italien
    • Die italienische Regierung hat den Bussenkatalog für Verkehrssünder drastisch verschärft.
    • Beispiele:
      • Geschwindigkeitsüberschreitungen
        • bis 20 km/h: € 175
        • bis 50 km/h: € 545
      • Telefonieren am Steuer: € 165
      • Missachtung der Pflicht, sich anzugurten: € 85
      • Alkohol am Steuer: € 545
      • Wiederholung von Verkehrsregelverletzung werden nun drakonisch geahndet:
        • zB Fahrerflucht: Lebenslängliches Fahrverbot etc.
  • Deutschland
    • Neu werden in Deutschland landesweit mit Kameras in Autobahn-Überkopfbalken die Autofahrer, die während des Fahrens – ohne Freisprecheinrichtung – am Mobilphone sind, fotografiert.
    • Eine unerlaubte Smartphone-Nutzung ergibt eine Busse von € 100 und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Deutschland + Frankreich
    • Als Winterpneus gelten inskünftig nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol (der sog. Three-Peak-Mountain Snowflake).

 Winterreifen-Pflicht

  • Österreich
    • 1. November bis zum 15. April.
  • Italien
    • Je nach Provinz unterschiedlich
      • streckenbezogen und nach den Witterungsverhältnissen, an der Strasse signalisiert
      • Südtirol
        • 15. November bis zum 15. April
    • Empfehlenswerte Nutzdauer der Winterpneus
      • von Oktober bis Ende April.
  • Frankreich
    • Vom 1. November bis 31. März in bestimmten Gemeinden und Bergregionen (Mindestprofiltiefe 3,5 mm)
    • Ab 1. November 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Schneeflockensymbol (der sog. Three-Peak-Mountain Snowflake) als Winterreifen.
  • Deutschland
    • In Deutschland gilt keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situative (bei winterlichen Strassenverhältnissen: Winterpneus oder Fahrzeug stehen lassen).
  • Schweiz
    • Keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber Pflicht zur Beherrschbarkeit und zur Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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