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Missbräuchliche Entlassung eines 64-jährigen Arbeitnehmers: Erhöhte Arbeitgeber-Fürsorgepflicht

OR 336 Abs. 1 lit. a

Datum:
27.05.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Arbeitgeberfürsorge, Missbräuchliche Kündigung
Thema:
Missbräuchliche Entlassung eines 64-jährigen Arbeitnehmers
Stichworte:
Arbeitgeber, Arbeitgeberfürsorgepflicht, Fürsorgepflicht, Fürsorgepflichtverletzung, Missbräuchliche Entlassung
Erlass:
OR 336 Abs. 1 lit. a
Entscheid:
BGer 4A_117/2023 vom 15.05.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Befindet sich ein 64-jähriger Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt nach einem 30-jährigen Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber kurz, d.h. 11 Monate, vor der Pensionierung,

  • ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine Kündigung unter der Generalklausel von OR 336 Abs. 1 lit. a zu prüfen.

Gemäss Bundesgericht besteht in einer solchen Konstellation

  • eine erhöhte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die einer Kündigung zwar nicht entgegensteht,
  • aber eine schonende Rechtsausübung gebietet.

Zu Recht leitete daher die Vorinstanz aus der erhöhten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ab, dieser hätte den Arbeitnehmer

  • frühzeitig über die beabsichtigte Kündigung informieren und
  • eine sozialverträglichere Alternative prüfen müssen.

Dem Arbeitgeber wurde zwar nicht das Kündigungsrecht abgesprochen, aber die Art und Weise der Kündigung als missbräuchlich qualifiziert.

BGer 4A_117/2023 vom 15.05.2023

(Bestätigung des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12.01.2023)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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