LAWINFO

Arbeitgeberfürsorge

QR Code

Fürsorgepflichtverletzung

Datum:
30.05.2011
Update:
21.09.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber ermöglicht dem Arbeitnehmer folgende Sanktionen:

  • Ordentliche Kündigung
    • durch den Arbeitnehmer
  • Fristlose Kündigung
    • durch den Arbeitnehmer
    • nur bei schwerwiegenden (Persönlichkeits-)Verletzungen (oder aus anderen wichtigen Gründen)
  • Verweigerung der Arbeitsleistung
    • Verletzung der Fürsorgepflicht macht Arbeitsleistung
      • unmöglich
      • unzumutbar.
  • Schadenersatz- und Genugtuungs-Ansprüche
    • arbeitsvertraglich oder
    • ausservertraglich (unerlaubte Handlung)
  • Erfüllungszwang
    • Geltendmachung der Realerfüllung durch eine Leistungsklage
    • wenig zielführend
    • ohne praktische Bedeutung.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.