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Anwaltsrecht

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Anwälte haben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben

BGFA 12 lit. a

Datum:
16.06.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
Anwälte: Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
Stichworte:
Anwältinnen, Anwaltsberuf, Anwaltsgewissenhaftigkeit, Anwaltssorgfalt, Berufsausübung, Berufsregeln, Gewissenhaftigkeit, Interessenwahrung, Rechtsanwälte, Sorgfalt
Erlass:
BGFA 12 lit. a
Entscheid:
Kantonsgericht St. Gallen, Anwaltskammer, Entscheid vom 04.04.2023, Dossier Nr. AW.2022.85
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Anwalt hat die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften zu wahren und alles zu unterlassen, was die Interessen schädigen könnte.

Der Anwalt

  • hat primär die Interessen seines Klienten zu vertreten;
  • ist im Gegensatz zum Richter nicht der objektiven Wahrheits- und Rechtsfindung verpflichtet;
  • ist nicht Gehilfe des Richters, sondern Verfechter von Parteiinteressen.

Die Verteidigung des Rechtsanwalts

  • bedeutet eine streng einseitige Interessenwahrnehmung (Erw. II.2.a);
  • der gegen den Willen seines Klienten einen Schuldspruch und eine Landesverweisung beantragt, verletzt seine Berufspflichten (Erw. II.3).

Kantonsgericht St. Gallen
Anwaltskammer
Entscheid vom 04.04.2023
Dossier Nr. AW.2022.85

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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