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Markenrecht + Gesellschaftsrecht / Zivilprozessrecht

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Verletzung Marken- und Firmenrecht: Fehlende Bestimmtheit des Rechtsbegehrens

ZPO 59 Abs. 1 / ZPO 60

Datum:
21.07.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Markenrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozess
Thema:
Verletzung Marken- und Firmenrecht
Stichworte:
Fehlende Bestimmtheit, Firma, Marke, Markennutzung, Rechtsbegehren, Unterlassungsbegehren
Erlass:
ZPO 59 Abs. 1 / ZPO 60
Entscheid:
Handelsgericht des Kantons Zürich, Beschluss und Urteil vom 14.03.2025, HG240125
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Unterlassungsbegehren, gemöss welchem die Gegenpartei zu verpflichten sei, «jede Nutzung» zweier Marken sowie einer «Firma» einzustellen, ist zu unbestimmt.

Die Klägerin ist anwaltlich vertreten. In Nachachtung der höchst-richterIichen Rechtsprechung kommt

  • weder die Ausübung der richterlichen Fragepflicht gemäss ZPO 56,
  • noch eine Rückweisung zur Verbesserung gemäss ZPO 132 in Betracht
    • (vgl. BGer-Urteil 4A_375/2015 vom 26.01.2016, Erw. 7.1).

Mangels eines genügend bestimmten und klaren Rechtsbegehrens

  • ist deshalb auf das klägerische Rechtsbegehren Ziffer 3 nicht einzutreten.

Handelsgericht des Kantons Zürich
Beschluss und Urteil vom 14.03.2025
HG240125

ZR 2025 Nr. 30, S. 141 f.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: gerichte-zh.ch

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