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Mietrecht / Strafrecht

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Vermieterin macht sich des gewerbsmässigen Wuchers schuldig

StGB 157 Abs. 1 Ziffer 1

Datum:
22.07.2025
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Allgemeines Strafrecht
Thema:
Vermieterin macht sich des gewerbsmässigen Wuchers schuldig
Stichworte:
Ausnutzung der Notlage, gewerbsmässiger Wucher, Mietzins, Vermieterin
Erlass:
StGB 157 Abs. 1 Ziffer 1
Entscheid:
BGer 6B_799/2023 vom 07.02.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Straftatbestand des gewerbsmässigen Wuchers im Sinne von Art. 157 StGB ist erfüllt,

  • wenn die Vermieterin während gut sechs Jahren
  • mehr als 40 Mietverträge über Einzelzimmer mit Personen abgeschlossen hat,
    • welche sich aus diversen Gründen in einer Zwangslage befanden und
      • sie dies mit einem Mietzins ausgenützt hat,
        • der mindestens 25 % über dem üblichen und angemessenen Mietzinsniveau Iiegt.

BGer 6B_799/2023 vom 07.02.2025

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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