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Verkehrsrecht / Abgaben

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Autobahnvignette 2026

Weiterhin Auswahlrecht zwischen Klebevignette oder E-Vignette

Datum:
17.12.2025
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Abgaben
Thema:
Autobahnvignette 2026
Stichworte:
Autobahnvignette, Autobahnvignette 2026, E-Vignette, Klebevignette, Strassenverkehr, Strassenverkehrsabgabe
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Für das Vignettenjahr 2025 konnten Käuferinnen und Käufer zum zweiten Mal wählen

  • zwischen der konventionellen Klebevignette und
  • der E-Vignette wählen.

Rund 45 % der Käufer entschieden sich für die «digitale Variante».

Einleitung

Wer die Schweizer Autobahnen nutzen möchte,

  • benötigt seit 1985 eine Vignette.

Der Erwerb einer E-Vignette wurde erstmals im August 2923 möglich.

Seither wird die «digitale Variante» immer beliebter:

  • 2024
    • 35 % verkaufte E-Vignetten;
  • 2025
    • 45 % verkaufte E-Vignetten.

Das Total der verkauften Vignetten (digital und Klebevignetten) beträgt:

  • rund 11 Mio. verkaufte digital und Klebevignetten.

Die E-Vignette bietet Vorteile

  • E-Vignette überzeugt im In- und Ausland
  • Flexibel, einfach und praktisch – die Vorteile der E-Vignette
  • Klebevignette 2026 ist blau und ab Dezember erhältlich
  • Mehr über «E-Vignette weiter im Aufwind: Fast die Hälfte aller Autobahnvignetten ist digital» (vide «Links», unten).

BAZG-Warnung und -Empfehlung

Das BAZG empfiehlt, die E-Vignette

  • ausschliesslich über den offiziellen Webshop des BAZG zu beziehen und
  • warnt vor Betrugs-Nachrichten im Zusammenhang mit der E-Vignette.

Warnhinweis: Online-Betrugsfälle mit der E-Vignette

In den letzten Wochen häufen sich Meldungen zu Online-Betrugsfällen mit der Schweizer E-Vignette. Zum einen sind gefälschte Webseiten im Netz. Zum anderen erhalten Personen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsinformationen nochmals online einzugeben.

Wir empfehlen daher die E-Vignette ausschliesslich unter folgender URL beim offiziellen Via-Webshop des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu kaufen:

Das BAZG verlangt genau 40 CHF für den Kauf der Schweizer E-Vignette und verlangt keine Kaution.

Ebenfalls fragt das BAZG niemals per E-Mail, Zahlungsinformationen zu bestätigen.

Warnung: Fazit

Das BAZG versendet

  • keine Aufforderungen zur Verifizierung oder Aktualisierung persönlicher Daten und
  • fordert auch nicht per E-Mail zu einer erneuten Bezahlung der E-Vignette auf.

Mehr über «E-Vignette weiter im Aufwind: Fast die Hälfte aller Autobahnvignetten ist digital»

Links:

Funktionen der E-Vignette im Via Portal

Weitere Vignetten-Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: eigene Darstellung

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