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Asyl- und Ausländerrecht / Arbeitsrecht

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Personenfreizügigkeit: Schwellenwerte zur Einschränkung mit Kroatien nicht erreicht

Datum:
15.01.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Schwellenwerte zur Einschränkung der PFZ mit Kroatien nicht erreicht
Stichworte:
Arbeitskräfte, Bewilligungserteilungen 2025, FZA-Zusatzprotokoll, Kroatien, Personenfreizügigkeit, Schwellenwerte zur Einschränkung, Ventilklausel, Wirkung der vollen Personenfreizügigkeit, Zuwanderung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Für Arbeitskräfte aus Kroatien

  • gelten keine Kontingente mehr.

Der Bundesrat (BR) wurde an seiner Sitzung vom 14.01.2026 informiert,

  • dass die Zahl der Bewilligungen B und L,
    • die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden,
      • unter den Schwellenwerten geblieben ist,
        • die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten.

Für Kroatien

  • gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.

Ventilklausel, Bewilligungserteilungen 2025, FZA-Zusatzprotokoll + Zuwanderung

Vgl. hiezu den Subtext unter:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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