Sie befinden sich: Home » Personenfreizügigkeit: Schwellenwerte zur Einschränkung mit Kroatien nicht erreicht
Summary
Für Arbeitskräfte aus Kroatien
- gelten keine Kontingente mehr.
Der Bundesrat (BR) wurde an seiner Sitzung vom 14.01.2026 informiert,
- dass die Zahl der Bewilligungen B und L,
- die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden,
- unter den Schwellenwerten geblieben ist,
- die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten.
Für Kroatien
- gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.
Ventilklausel, Bewilligungserteilungen 2025, FZA-Zusatzprotokoll + Zuwanderung
Vgl. hiezu den Subtext unter:
Weiterführende Informationen
Bewilligungsstand 2022
Bewilligungsstand 2021
Aufenthaltsbewilligung + Arbeitsbewilligung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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