Einleitung
Die Planung der Frühjahrs- und Sommer-Ferienzeit steht vor der Tür.
Wer beim Reisen Geld sparen will, sollte frühzeitig die Ferien planen und buchen.
Ferienplanung im Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich hinsichtlich des Ferienbezug des Arbeitnehmers zu einigen.
Der Arbeitgeber kann ablehnen, muss aber auf Wünsche Rücksicht nehmen (Beachtung betrieblicher Gründe).
Vgl. hiezu:
Ferien-Budget
Wer seine Ferienkosten im Griff haben möchte, kann einen sog. «Budgetplan» erstellen.
Destinationen-Wahl
Ferien in der Nähe
Wer Geld sparen möchte, kann ich in der Nähe bleiben oder Tagesausflüge von zu Hause aus machen (Kostenersparnis durch Übernachten im eigenen Heim). Es muss nicht immer eine Reise ins Ausland sein.
- In der Wohnsitzregion gibt es noch Erkundungs- oder Feriendestinationen.
Ferien In Wohnsitznähe oder Tagesausflüge können günstiger sein, als Ferien in der Ferne.
Die Vorteile bei einem Verbleib in der Nähe sind:
- Übernachten zu Hause + Tagesausflüge oder
- Ferien mit Rückkehr-Möglichkeit bei schlechtem Wetter bzw.
- „Ferien-Hopping“ nach Wetter und Möglichkeiten oder
- Familien- oder gesundheitsbedingte Heimkehr-Option.
Ferien in der Ferne
Wer Ferien in entfernten Destinationen oder Übersee verbringen möchte, sollte solche Ferien frühzeitig evaluieren und planen.
Nur so ist es möglich, gute und günstige Ferien an entfernteren Wunschdestinationen zu verbringen.
Ferien-Gestaltung
Jeder kennt seine Ferienwünsche. Erfahrungsgemäss bestehen Vorlieben, bevorzugte oder nicht bereiste Feriendestinationen oder Ferienbeschäftigungen (Sport, Wander- und Besuche von Kulturdenkmälern, Museen, etc.).
Wer viele Interessen und Destinationsziele hat, sollte sich eine Prioritätenliste nach Jahreszeiten und nach Entfernung der möglichen Urlaubsorte machen.
Rechtzeitige Reise- und Ferienplanung
Frühzeitige Ferienplanung
Wer frühzeitig plant, erhält oft bessere Angebote für
- Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen etc.)
- Flüge
- Zugreisen
- Binnenschifffahrten
- Hochseeschifffahrts-Reisen
- Aktivitäten.
Buchungszeitpunkt
Antizyklisches Verhalten kann gefragt sein:
- zB die Sommerferien im Winter buchen.
Oft sind die Preise vor Beginn der Buchungs- bzw. Ferienperiode deutlich günstiger.
Günstigere Angebote
Bessere Angebot erhalten in der Regel
- Frühbucher
- Bucher von Sonderangeboten
- Last-Minute Reisende
Frühbucher
Frühbucher haben meistens folgende Vorteile:
- Grosse Auswahl an attraktiven Destinationen;
- Noch verfügbare Hotelzimmer;
- Günstigere Zimmerpreise;
- zB «Frühbucherrabatte» von bis zu 40 % Rabatt;
- je nach Veranstalter
- Upgrade-Möglichkeiten;
- Kostenfreie Umbuchungs- oder Storno-Gelegenheiten (zB Motto: „Jetzt buchen und flexibel bleiben“);
- Tagesprogramm-Angebote zu reduzierten Preisen;
- etc.
Wichtig ist bei Spezialvergünstigungen das genaue Hinschauen auf die Umbuchungs- und Storno-Bedingungen.
Vgl. hiezu zB
Bucher von Sonderangeboten
Bei Sonderangeboten und mit geführten Ausflügen für spannende Hintergrundinformationen bestehen meistens limitierte Teilnehmerzahlen. Diese sind oft schnell ausgebucht und es bleibt nur die Buchung im nächsten Jahr, sofern und soweit die „geführte Reise“ noch im Angebot ist.
Last-Minute-Reisende
Für diese Möglichkeit müssen in der Regel weitere Bedingungen stimmen, wie kurzfristiger Reiseantritt, Zeitverfügbarkeit beim Arbeitgeber oder im eigenen Unternehmen.
Ausflüge am Ferienort: Planung + Kosten
Allgemein
Zwar ist nichts schöner als Spontan-Ausflüge vor Ort.
Der Evaluationszeitaufwand vor Ort „stiehlt“ Feriennutzen.
Daher und weil Frühbuchungen billiger sind, empfiehlt es sich die Inland-Tripps an der Feriendestination vorgängig bzw. von zu Hause aus zu planen und zu buchen.
Museen, Anlässe und Spezialangebote
Von zu Hause aus können per Internet oft abgeklärt und gebucht werden:
- Eintrittspreise bzw. unter der Woche günstigere Eintrittspreise;
- Spezialangebote;
- Ferienpark;
- Museen;
- Flussschifffahrten;
- Zugtickets (oftmals für günstigere Varianten Buchungen noch aus dem Ausland erforderlich);
- Stadtrundfahrten;
- Festanlässe vor Ort.
Auch auf Portalen wie „ebay“ lassen sich Eintrittskarten-Schnäppchen finden.
Restaurants
Soll es am Urlaubsort in ein spezielles Restaurant gehen, empfehlen sich Buchungen schon von zu Hause aus.
Anstelle einer Restaurant-Buchung nach Ferienbeginn vor Ort haben Gaststätten-Buchungen von zu Hause aus mehrere Vorteile:
- Noch vorhandenes Platzangebot.
- Eine zu zeitnahe Buchung kann v.a. an Wochenenden oder bei Festanlässen vor Ort zu einem regelrechten, zeitintensiven Such-Marathon führen.
- Kein verlorener Feriennutzen für das Restaurantsuchen vor Ort.
Budget-Kontrolle
Es empfiehlt sich, vor der Reiseplanung und / oder vor Reiseantritt einen groben Kostenüberblick vorzunehmen und auch die Limiten der Kreditkarte(n) oder gar deren Akzeptanz zu checken; dem Kreditkartenbetreiber ist u.U. auch mitzuteilen, dass eine Reise an ein bestimmtes Ferienziel geplant ist.
Auch die Mitnahme von Geldmitteln in der Währung des Ferienlandes ist häufig unabdingbar (siehe nachfolgend); manchmal ist ein Wechseln in die vor Ort gültige Währung am Ort selbst vorteilhafter.
Kostenkontrolle mittels App
Eine „App“ wie beispielsweise «TravelBudget» kann für das tägliche „Ausgaben- und Finanz-Tracking“ verwendet werden. Dies erlaubt eine tägliche Ausgaben- und Finanz-Kontrolle.
Die „App“
- funktioniert auch ohne Internet-Verbindung;
- listet alle Auslagen in einzelnen Kategorien auf.
Vgl. hiezu:
- https://apps.apple.com/ch/app/travelbudget-expense-tracker/id1457443074
Zahlungsmittel-Festlegung
Wer Auslandferien bucht, sollte sich über die vor Ort geltende Währung und die dortigen Umwechslungsmöglichkeiten informieren:
- Sind Kreditkarten-Zahlungen üblich oder ist Bargeld für nur wenige oder viele Leistungen vor Ort unabdingbar.
Die Mitnahme von Bargeld ist nicht nur nützlich, sondern meistens notwendig. Die Frage ist nur, wieviel Bargeld mitzunehmen ist und wieviel vor Ort – zu anständigen Bedingungen oder im Hotel – gewechselt werden kann.
Für den Währungswechsel in Bargeld der Landeswährung ist auf folgendes zu achten:
- Die Geldumwechslung von Schweizer Franken in die Landeswährung des Ferienortes lässt sich meist bequem bei der Hausbank in der Schweiz erledigen.
- Je nach Destination sind die Wechselgebühren am Ferienort sehr hoch.
Auch bei Kreditkartenzahlungen ist auf die Gebührenhöhe im Ausland zu achten; teilweise bestehen versteckte Kreditkarten-Gebühren.
Fazit
Das Ergebnis der vorstehenden Ausführungen und Hinweise:
- Mit einem Ferienbudget sollten Sie Ihre Ferienfinanzen stets im Griff haben.
- Eine früh- bzw. rechtzeitige Ferienbuchung spart Geld.
Auch die Vorfreude auf die Ferien ist bereits ein positiver Input!
Weiterführende Informationen
Reiserecht
Ferienanspruch im Arbeitsrecht
Betriebliche Ferienplanung
Übersicht mit KI
(abgerufen am 10.01.2026, 11.11 Uhr, bei Google)
Das Ferienrecht in der Schweiz (Ferienrecht) legt fest, dass Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr haben (5 Wochen bis 20 Jahre), wobei der Arbeitgeber den Zeitpunkt festlegt, aber die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss (mindestens 2 Wochen am Stück). Ferien müssen grundsätzlich im selben Dienstjahr bezogen werden, können aber bei Krankheit (mit Arztzeugnis) verschoben werden und werden bei Austritt anteilig berechnet. Eine Abgeltung durch Geld ist während des Arbeitsverhältnisses unzulässig.
Grundsätzliches Ferienrecht
- Mindestdauer: 4 Wochen pro Dienstjahr; 5 Wochen für Arbeitnehmer bis 20 Jahre.
- Berechnung: Bei Teilzeit oder unterjährigem Ein-/Austritt wird der Anspruch pro rata (anteilig) berechnet, basierend auf den Arbeitstagen pro Woche.
- Ferienplanung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einigen; der Arbeitgeber kann ablehnen, muss aber auf Wünsche Rücksicht nehmen (betriebliche Gründe beachten).
- Erholungszweck: Ferien müssen mindestens zwei zusammenhängende Wochen dauern, um den Erholungszweck zu erfüllen.
Ferien bei Krankheit, Unfall oder Kündigung
- Krankheit/Unfall: Bei Krankheit oder Unfall während der Ferien kann der Arbeitnehmer die Ferien verschieben, benötigt aber ein Arztzeugnis.
- Kürzung: Ferien können gekürzt werden, wenn Arbeitnehmer mehr als einen Monat arbeitsunfähig sind.
- Kündigung: Ferientage können während der Kündigungsfrist bezogen oder in Geld ausgezahlt werden, falls vereinbart.
Wichtige Regeln
- Keine Geldabgeltung: Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Ausnahme: bei Auflösung des Verhältnisses).
- Keine Abzüge: Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen Lohn während der Ferien.
- Ferienkürzung: Ist der Arbeitnehmer mehr als einen Monat arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Ferien kürzen.
Wo finde ich mehr?
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Eigene Darstellung mit KI generiert