Informationen und Muster zum Ferienanspruch des Arbeitnehmers
Das Ferienrecht des Arbeitnehmers lässt sich im Wesentlichen gliedern in:
Arbeitgeberfürsorge: Feriengewährung
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer jährlich Ferien zu gewähren. Ferien haben der Erholung des Arbeitnehmers zu dienen und dürfen von diesem nicht zweckentfremdet werden.
» Feriengewährung als Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers