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Bankenrecht

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Zahlungsanweisung: Legitimationsmangel + Risikotransferklausel

OR 100 Abs. 1

Datum:
16.03.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Thema:
Zahlungsanweisung: Legitimationsmangel + Risikotransferklausel
Stichworte:
Banken, Bankkunde, Banküberweisung, Legitimationsmangel, Risikotransferklausel, Überweisungen, Zahlungsanweisung
Erlass:
OR 100 Abs. 1
Entscheid:
BGer 4A_577/2024 vom 10.07.2025
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Erhebt ein Kunde gegenüber seiner Bank den Einwand eines Legitimationsmangels im Zusammenhang mit der Ausführung von Überweisungen, zB gestützt

  • auf mutmasslich gefälschte oder
  • auf nicht autorisierte Zahlungsanweisungen,

so besteht grundsätzlich ein Erfüllungsanspruch gegenüber der Bank.

Begründung

Das Bundesgericht (BGer) hält diesbezüglich an seiner Rechtsprechungspraxis fest:

  • Gelingt es der Bank nicht nachzuweisen,
    • dass die Transaktion tatsächlich auf einen Kundenauftrag zurückzuführen ist,
      • kann das Risiko dennoch auf die Kundschaft überwälzt werden,
        • wenn eine sog. «vertragliche Risikotransferklausel» vereinbart wurde.

Auf eine solche «vertragliche Risikotransferklausel» kann sich die Bank nur dann berufen,

  • wenn sie nicht grobfahrlässig gehandelt hat.

Handelt es sich bei der fraglichen Instruktion nicht um eine mutmassliche Weisung, eines Vertreters des Kunden, sondern um eine angeblich vom Kunden selbst stammende Instruktion,

  • so hat die Bank bei der «Rückbestätigung der Anweisung» nicht darauf abzustellen,
    • ob die kontaktierte Person ermächtigt ist,
      • im Namen des Vertretenen eine Willenserklärung abzugeben,
        • sondern sicherzustellen,
          • dass die erteilte Instruktion tatsächlich vom Kunden stammt.

Unterlässt die Bank eine solche «Rückbestätigung» trotz eines ungewöhnlich hohen Überweisungsbetrags und weiterer Auffälligkeiten,

  • kann dieses Verhalten als grobfahrlässig gewertet werden und
  • sich die Bank nicht mehr auf die Risikotransferklausel berufen.

BGer 4A_577/2024 vom 10.07.2025

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: eigene Darstellung (generiert mit KI)

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