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- Genehmigungserfordernis nur bei weisungs- oder sorgfaltswidriger Bankenhandlung!
- Weisungsverletzung
- Beweisobliegenheit des Kunden
- Verletzung quantitative Weisungen: einfacher Nachweis
- Verletzung qualitative Weisungen (Anlageziele und/oder Risikokategorien): Nachweiserfüllung anspruchsvoller
- Sorgfaltspflichtverletzung
- Herleitung aus Grundsätzen wie
- Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung
- Börsengesetz (BEHG)
- Beweispflicht umstritten
- Annahme, Sorgfalt sei Vertragsinhalt und Verletzung führe zu einer Vertragsverletzung
- Beweispflicht beim Bankkunden
- Zurechnung der Sorgfaltspflichtverletzung beim Verschulden
- Unsorgfalt als Verschulden: Die beauftragte Bank hat zu beweisen, dass nicht fahrlässig gehandelt habe bzw. dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllt habe (OR 97 Abs. 1).
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