Summary
Im Kanton Aargau hat sich die Arbeitsgruppe «Runder Tisch Baubewilligungen» auf konkrete bauverfahrensrechtliche Massnahmen geeinigt,
- um entsprechende Verfahren im Kanton Aargau effizienter zu gestalten und
- zu beschleunigen.
Die Behörden setzen auf
- Digitalisierung,
- standardisierte Prozesse und
- regelmässigen Austausch.
Runder Tisch
Der «Runde Tisch Baubewilligungen», initiiert und durchgeführt vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau, hatte zum Ziel, Baubewilligungsverfahren kantonsweit effizienter zu gestalten und zu beschleunigen.
Beteiligt waren am «Runden Tisch» Vertretende der
- Gemeinden
- Verbänden
- Wirtschaft
- kantonalen Fachstellen.
Fokus
Kurze Baubewilligungsverfahren sollen gelten
- als wichtiger Standortvorteil.
Allerdings werden Baubewilligungsverfahren kompliziert durch
- Rechtsprüfungen
- Faktoren
- wie
- verdichtetes Bauen und
- Klimaschutz.
- wie
Nebst der laufenden Revision des Baugesetzes zur Förderung digitaler Verfahren hat das BVU
- den Dialog gesucht mit
- den Behörden;
- der Wirtschaft.
Ende Februar 2026 wurden anlässlich des zweiten Treffens konkrete Massnahmen verabschiedet.
Ansatzpunkte
Folgende Massnahmen wurden beim «Runden Tisch» «verabschiedet»:
- «Digitalisierung:
- Der Kanton und die Gemeindeverbände streben eine möglichst vollständige Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens an. Das Einreichen von Baugesuchen soll einfach, papierlos und medienbruchfrei sein. Mit der Digitalisierung wird zudem eine höhere Qualität und Vollständigkeit der Gesuchsunterlagen angestrebt. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein möglichst flächendeckendeckendes Ausrollen der neuen kantonalen Applikation eBau.
- Fristenvorgaben:
- Für den Kanton gelten bereits heute Fristenvorgaben für die Behandlung von Baugesuchen: 50 Prozent der Gesuche sind innert 30 Tagen zu erledigen, 85 Prozent innert 60 Tagen. Für die Gemeinden bestanden bisher keine Fristenziele. Die beteiligten Gemeindeverbände streben neu an, dass 50 Prozent der Baugesuche innert 70 Tagen und 85 Prozent innert 100 Tagen abzuwickeln sind. Die gegenüber dem Kanton längeren Fristen ergeben sich aus der Pflicht zur Publikation der Baugesuche. Ein Monitoring über die Einhaltung der Fristen wird nach der Einführung der digitalen Bauverwaltungssoftware eBau voraussichtlich ab dem Jahr 2028 möglich sein.
- Standardprozess Ablauf Baugesuch:
- Der Bauverwalterverband erarbeitet für die Gemeinden Musterabläufe und Checklisten, um diese mit dem Ziel einer raschen Gesuchsabwicklung in hoher Qualität zu unterstützen. Zudem wird den Gemeinden empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Bewilligungskompetenzen an die Verwaltung zu delegieren, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.
- Wissenstransfer:
- Bereits heute bietet das BVU zusammen mit dem Bauverwalterverband Weiterbildungen für das Personal der Gemeinden an. Diese Kooperation soll künftig ausgebaut werden. So wird demnächst ein Kurs angeboten, wie ein erstinstanzliches Einwendungsverfahren speditiv und rechtssicher durchgeführt werden kann. Angestrebt wird zudem der Einbezug von Industrie und Gewerbe.
- Regelmässiger Austausch:
- Behörden- und Wirtschaftsvertreter möchten sich auch in Zukunft periodisch treffen, um gemeinsam Lösungen und Optimierungen für effiziente Baugesuchsverfahren zu finden. Unter anderem sollen die «Runden Tische» in regelmässigen Abständen wiederholt werden – dies zugunsten des Standorts Aargau, der Aargauer Wirtschaft und der Bevölkerung.»
Konkrete Lösungen
Regierungsrat Stephan Attinger erklärte, dass in einem konstruktiven Klima konkrete Lösungen erarbeitet werden konnten, um die Verfahren zu beschleunigen.
Weiterführende Informationen
- Beschleunigungsideen auf Bundesebene
- Baueinsprachen
- Baueinsprache
- Rechtsmissbräuchliche Baueinsprache
- Bauprozess
Quelle
LawMedia Redaktionsteam