LAWNEWS

Arbeitsrecht / Personalsuche / Steuern / Gesundheit

QR Code

Teilzeit-Lifestyle: Folgen für Arbeitsmarkt, Steuer- / Versicherungsprämienaufkommen + Volksgesundheit

Anregung zum Um- oder Überdenken

Datum:
28.05.2026
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Teilzeit-Lifestyle: Folgen für Arbeitsmarkt
Stichworte:
Arbeitsmarkt, Steuern, Versicherungsprämien, Volksgesundheit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Für eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Motive:

  • Ausbildung
  • Familienverpflichtungen
  • Lifestyle-Teilzeit
  • etc.

Nicht vergessen werden darf die Beschäftigungslage, die einen Arbeitnehmer zwingt, für mehrere Arbeitgeber während bestimmten unterschiedlichen Zeiten tätig zu sein.

Eine Teilzeit-Arbeit aus völlig freien Stücken ist bei «Personen 50+» am verbreitetsten.

Duale Interessenlage

Die Schweiz besteht eine paradoxe Situation:

  • Potentielle Arbeitgeber
    • Unternehmen suchen nach Fachkräften;
  • Potentielle Arbeitnehmer
    • Fachkräfte, die gut integriert sind, schöpfen mangels Interesses oder aufgrund privater Verhältnisse ihr Potenzial nicht (mehr) aus.

Abnehmendes Arbeitsinteresse nach 50?

Personalverantwortliche stellen fest, dass bei Arbeitnehmern ab 50 das Interesse an einer Vollzeitstelle sinke.

Eine Analyse des Arbeitgeberverbands, basierend auf Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), zeigt folgendes:

  • Alter von 50+
    • Der Anteil der Arbeitnehmer über 50 Altersjahren, die kein Interesse mehr an einer Vollzeitstelle haben und deswegen Teilzeit arbeiten, ist ansteigend.
  • Alter von 60 – 65
    • Bei den 60- bis 65-jährigen Arbeitnehmern arbeitet beinahe jeder Sechste Teilzeit.

Die betreffenden Arbeitnehmer könnten mehr arbeiten, aber sie wollen nicht.

Individuelle und gesamtwirtschaftliche Folgen

Wer weniger arbeitet, verzichtet auf Einkommen – mit Folgen:

  • Altersvorsorge
    • Tiefere Ansprüche bei der Altersvorsorge.
  • Steuern, Abgaben usw.
    • Die Entscheidung des Arbeitnehmers hat Einfluss für alle, vor allem in Bezug auf:
      • Steuern
      • Abgaben
      • Umverteilungseffekte.
    • Die «fehlenden» Stunden im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle mit den jeweiligen Stundenlöhnen ergibt:
      • Entgangenes Bruttolohnvolumen: ca. CHF 8 Mrd. p.a.
      • Reduziertes Bruttoinlandsprodukt: ca. 1 %.
  • Entgehende Einnahmen des Staates + der Versicherer
    • Mit dem reduzierten Lohnvolumen entgehen:
      • dem Staat:
        • Steuern
      • den (Sozial-)Versicherern:
        • Beiträge
    • Es wird davon ausgegangen, dass dem Staat und den Sozialversicherern jährlich Einnahmen in der Grössenordnung von rund CHF 2 bis 3 Mrd. entgehen.

Frühe Arbeitsaufgabe + Volksgesundheit

Die Beziehung zwischen Arbeitsaufgabe und Volksgesundheit ist

  • ebenso komplex,
  • wie zentral für das Wohlbefinden der Bevölkerung.

Arbeit kann wirken

  • sowohl gesundheitsfördernd
  • als auch gesundheitsgefährdend.

Arbeitsaufgabe und psychische Gesundheit

  • Gesundheitsförderung
    • Arbeit bietet Struktur
    • soziale Kontakte
    • finanzielle Sicherheit
    • Selbstbestätigung stärkt die psychische Gesundheit.
  • Gesundheitsgefährdung
    • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, wie
      • hohe Arbeitslast
      • Mehrfachbelastungen
      • Beschränkte Kompetenzen
      • fehlende Wertschätzung.
    • Die Ängste vor einem Arbeitsplatzverlust können krank machen.

Fazit / Umdenken?

In jüngster Zeit sind Ansichten und politische Bestrebungen im Gange, ältere Arbeitnehmer im Arbeitsprozess zu halten.

Dies hat nicht nur Positives für den Arbeitsmarkt und die Volkswirtschaft, sondern auch für die Volksgesundheit bzw. für den Einzelnen, weil heute die schlagartige Beschäftigungsaufgabe bei Psyche, Not an sinnvollen Beschäftigungen und in eingeschliffenen Beziehungsverhältnissen zu ungeahnten Veränderungen führt.

Ein Überdenken der Tätigkeit nach 50 und insbesondere nach der Pensionierung mit 65 ist für alle Beteiligten, inklusive Staat, erstrebenswert.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.